Waf­fen­re­gis­ter: Zahl der Klei­nen Waf­fen­schei­ne legt wei­ter zu

Sportwaffen - Waffen - Gitter - Laden - Geschäft - Waffengeschäft - Pflanzen Foto: Sicht auf Sportwaffen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Zahl der Men­schen mit Klei­nem Waf­fen­schein ist in Deutsch­land auch im ver­gan­ge­nen Jahr wei­ter gestiegen.

Das gilt auch ins­ge­samt für Schuss­waf­fen. Ende Dezem­ber 2020 waren im Natio­na­len Waf­fen­re­gis­ter 705.506 sol­cher Berech­ti­gun­gen für Schreck­schuss­waf­fen ver­merkt – das waren sechs Pro­zent mehr im Ver­gleich zum Vor­jahr, berich­tet die „Neue Osna­brü­cker Zei­tung” unter Beru­fung auf das Bundesinnenministerium.

Seit der soge­nann­te Klei­ne Waf­fen­schein, der den Kauf und Besitz von Gas- oder Schreck­schuss­waf­fen erlaubt, 2003 ein­ge­führt wur­de, steigt jedes Jahr die Zahl der Men­schen, die ihn bean­tra­gen. Von 2015 bis 2018 hat­te sich die Zahl inner­halb von drei Jah­ren mehr als ver­dop­pelt. Beson­ders deut­lich war sie 2016 – vor allem nach den Über­grif­fen in der Köl­ner Sil­ves­ter­nacht – nach oben geschnellt (plus 64 Pro­zent). Als wei­te­re Grün­de für die Zunah­me gel­ten Angst vor Ein­brü­chen oder Über­fäl­len, aber auch Imponiergehabe.

Wer eine Gas- oder Schreck­schuss­waf­fe bei sich tra­gen will, benö­tigt einen Klei­nen Waf­fen­schein. Bean­tra­gen kann die­se Waf­fen­er­laub­nis jeder Bür­ger, der 18 Jah­re alt und zuver­läs­sig ist, also etwa kei­ne Vor­stra­fen hat. Aber auch wer einen sol­chen Waf­fen­schein hat, darf mit die­sen Waf­fen in der Öffent­lich­keit nur in Not­wehr schießen.

Die Poli­zei warnt vor die­ser Art von Selbst­schutz. Unter Stress sei die Gefahr groß, nicht die erhoff­te Wir­kung zu erzie­len oder sich selbst zu gefähr­den. Der stell­ver­tre­ten­de Bun­des­vor­sit­zen­de der Gewerk­schaft der Poli­zei Jörg Radek sag­te der NOZ: „Es han­delt sich nur um eine schein­ba­re Sicher­heit. Wir hal­ten sol­che soge­nann­ten Anscheins­waf­fen eher für gefähr­lich”. Die größ­te Gefahr dabei sei, dass Schreck­schuss­waf­fen äußer­lich meist bau­gleich mit schar­fen Schuss­waf­fen sei­en, was die Arbeit der Poli­zei enorm erschwe­re. Zudem könn­ten auch Gas‑, Schreck­schuss- oder Signal­waf­fen schwe­re Ver­let­zun­gen her­vor­ru­fen, wenn sie aus nächs­ter Nähe auf einen Men­schen gerich­tet würden.

Auch die Zahl der Schuss­waf­fen, die in Deutsch­land in pri­va­ter Hand sind, hat sich im ver­gan­ge­nen Jahr nach Daten aus dem Waf­fen­re­gis­ter wei­ter erhöht. Ende August 2020 – dies ist die jüngs­te ver­füg­ba­re Zahl des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums – waren 5,57 Mil­lio­nen Waf­fen bezie­hungs­wei­se Waf­fen­tei­le im Natio­na­len Waf­fen­re­gis­ter regis­triert – 127.534 mehr als zum Jah­res­en­de 2019. Da eine Ände­rung des Waf­fen­rechts die Erfas­sung in der Sta­tis­tik ver­än­dert, erhebt das Minis­te­ri­um die­se Daten seit dem ver­gan­ge­nen Jahr mit dem Stich­tag 31. August.

Die meis­ten davon (3,76 Mil­lio­nen) waren soge­nann­te Lang­waf­fen, also etwa Jagd­ge­weh­re, Büch­sen und Flin­ten für die Jagd. Der Rest waren Kurz­waf­fen, also Pis­to­len und Revol­ver, die etwa von Sport­schüt­zen genutzt wer­den. Amt­lich ver­nich­tet wur­den zum Stich­tag 31. Dezem­ber 225.799 Waf­fen und Waf­fen­tei­le aus pri­va­tem Besitz, die Grün­de dafür wur­den nicht in der Sta­tis­tik erfasst.

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