Wahl­recht: Kin­der­schutz­bund und Kin­der­hilfs­werk dafür ab 14 Jahren

Stimmzettel - Landtag - Sachsen-Anhalt - Wahlkreis 37 - Halle III - Juni 2021 Foto: Stimmzettel für Landtagswahl am 06.06.2021 (Sachsen-Anhalt), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Kin­der­schutz­bund und das Kin­der­hilfs­werk for­dern die Ein­füh­rung eines Wahl­rechts für Kin­der ab 14 Jahren.

„Eine Ände­rung des Wahl­rechts und eine Absen­kung der Wahl­al­ters­gren­ze sind drin­gend nötig”, sag­te der Prä­si­dent des Deut­schen Kin­der­schutz­bun­des, Heinz Hil­gers, der „Neu­en Osna­brü­cker Zei­tung”. „Das ist eine Fra­ge des Respekts vor Kin­dern und Jugend­li­chen. Die Inter­es­sen der Kin­der kom­men in der Poli­tik viel zu kurz – das hat ja gera­de erst die Coro­na-Pan­de­mie gezeigt”. Ein nied­ri­ge­res Wahl­al­ter hel­fe auch, um die Demo­kra­tie in Deutsch­land zu stärken.

Auch der Prä­si­dent des Deut­schen Kin­der­hilfs­werks, Tho­mas Krü­ger, befür­wor­tet ein Wahl­al­ter von 14 Jah­ren. Er sag­te der „NOZ”: „Das Deut­sche Kin­der­hilfs­werk tritt dafür ein, die Wahl­al­ters­gren­ze auf allen Ebe­nen, also von der Euro­pa- bis zu den Kom­mu­nal­wah­len, zunächst auf 16 Jah­re und in einem zwei­ten Schritt auf 14 Jah­re abzu­sen­ken”. Nach Ansicht von Krü­ger ist die­se Maß­nah­me „mehr als über­fäl­lig”. Er sag­te zur Begrün­dung: „Kin­der und Jugend­li­che ver­fol­gen poli­ti­sche Pro­zes­se auf­merk­sam, haben eige­ne Inter­es­sen und sind in der Lage, sich eine Mei­nung zu poli­ti­schen Fra­gen zu bilden”.

Die Ampel-Koali­ti­on will auf natio­na­ler Ebe­ne das Wahl­al­ter von der­zeit 18 auf 16 Jah­re sen­ken. Im Bun­des­tag gibt es dafür eine brei­te Mehr­heit. Aller­dings könn­te das Vor­ha­ben am Bun­des­rat und den CDU-regier­ten Län­dern schei­tern. In eini­gen Bun­des­län­dern gilt bereits für die Land­tags­wah­len ein Wahl­recht ab 16. Selbst unter­halb der Gren­ze von 14 Jah­ren kann Kin­der­schutz-Prä­si­dent Hil­gers sich für Kin­der die Teil­nah­me an der Wahl vor­stel­len. Um dies in die Pra­xis umzu­set­zen, schlägt er vor, dass Kin­der sich dafür in eine Wäh­ler­lis­te ein­tra­gen müs­sen: „Wer das mit acht oder neun Jah­ren schafft, kann auch zur Wahl gehen”, sag­te Hilgers.

Dage­gen leh­nen die Kin­der­schutz-Ver­tre­ter ein Fami­li­en­wahl­recht ab, bei dem den Eltern je nach Kin­der­zahl die Stim­me zuge­wie­sen wird oder die­se die Stim­me abge­ben. Kin­der­schutz­bund-Prä­si­dent Hil­gers sag­te: „Das Wahl­recht steht jeder­mann per­sön­lich zu”. Der Prä­si­dent des Kin­der­hilfs­werks Krü­ger beton­te eben­falls: „Das Wahl­recht ist weder ver­äu­ßer­lich noch ver­zicht­bar oder abtret­bar, es dul­det kei­ne Stell­ver­tre­tung: Es ist ein höchst­per­sön­li­ches Recht”.

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