Der Kinderschutzbund und das Kinderhilfswerk fordern die Einführung eines Wahlrechts für Kinder ab 14 Jahren.
„Eine Änderung des Wahlrechts und eine Absenkung der Wahlaltersgrenze sind dringend nötig”, sagte der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, der „Neuen Osnabrücker Zeitung”. „Das ist eine Frage des Respekts vor Kindern und Jugendlichen. Die Interessen der Kinder kommen in der Politik viel zu kurz – das hat ja gerade erst die Corona-Pandemie gezeigt”. Ein niedrigeres Wahlalter helfe auch, um die Demokratie in Deutschland zu stärken.
Auch der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, befürwortet ein Wahlalter von 14 Jahren. Er sagte der „NOZ”: „Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen, also von der Europa- bis zu den Kommunalwahlen, zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken”. Nach Ansicht von Krüger ist diese Maßnahme „mehr als überfällig”. Er sagte zur Begründung: „Kinder und Jugendliche verfolgen politische Prozesse aufmerksam, haben eigene Interessen und sind in der Lage, sich eine Meinung zu politischen Fragen zu bilden”.
Die Ampel-Koalition will auf nationaler Ebene das Wahlalter von derzeit 18 auf 16 Jahre senken. Im Bundestag gibt es dafür eine breite Mehrheit. Allerdings könnte das Vorhaben am Bundesrat und den CDU-regierten Ländern scheitern. In einigen Bundesländern gilt bereits für die Landtagswahlen ein Wahlrecht ab 16. Selbst unterhalb der Grenze von 14 Jahren kann Kinderschutz-Präsident Hilgers sich für Kinder die Teilnahme an der Wahl vorstellen. Um dies in die Praxis umzusetzen, schlägt er vor, dass Kinder sich dafür in eine Wählerliste eintragen müssen: „Wer das mit acht oder neun Jahren schafft, kann auch zur Wahl gehen”, sagte Hilgers.
Dagegen lehnen die Kinderschutz-Vertreter ein Familienwahlrecht ab, bei dem den Eltern je nach Kinderzahl die Stimme zugewiesen wird oder diese die Stimme abgeben. Kinderschutzbund-Präsident Hilgers sagte: „Das Wahlrecht steht jedermann persönlich zu”. Der Präsident des Kinderhilfswerks Krüger betonte ebenfalls: „Das Wahlrecht ist weder veräußerlich noch verzichtbar oder abtretbar, es duldet keine Stellvertretung: Es ist ein höchstpersönliches Recht”.