Wire­card: Ankla­ge im Skan­dal vom Land­ge­richt zugelassen

Wirecard - Hauptsitz - Einsteinring - Aschheim Foto: Hauptsitz von Wirecard am Einsteinring (Aschheim)

Das Land­ge­richt Mün­chen I hat die Ankla­ge im Bilanz­skan­dal um den ehe­ma­li­gen DAX-Kon­zern Wire­card zugelassen.

Das berich­tet das „Han­dels­blatt” (Don­ners­tags­aus­ga­be) unter Beru­fung auf Krei­se von Betei­lig­ten. Damit ist der Weg für einen der spek­ta­ku­lärs­ten Wirt­schafts­straf­pro­zes­se in der Geschich­te der Bun­des­re­pu­blik frei. Der Zah­lungs­dienst­leis­ter Wire­card war am 18. Juni 2020 zusam­men­ge­bro­chen, als sich ein angeb­lich mil­li­ar­den­gro­ßes Bank­ver­mö­gen auf asia­ti­schen Kon­ten als Wunsch­vor­stel­lung entpuppte.

Am 25. Juni 2020 stell­te Wire­card Insol­venz­an­trag, Gläu­bi­ger blie­ben auf unbe­zahl­ten Rech­nun­gen in Höhe von 12,4 Mil­li­ar­den Euro sit­zen. Im März die­ses Jah­res erhob die Staats­an­walt­schaft Mün­chen I Ankla­ge gegen den lang­jäh­ri­gen Vor­stands­vor­sit­zen­den Mar­kus Braun und wei­te­re Mana­ger. Betei­lig­te rech­nen damit, dass der Pro­zess Anfang 2023 beginnt. Der Fall wird vor der vier­ten Wirt­schafts­straf­kam­mer unter dem Vor­sitz von Mar­kus Födisch verhandelt.

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