Wohn­geld: Immer mehr Haus­hal­te bekom­men es bewilligt

Jobcenter - Jobcenter Halle - Saale - Bundesagentur für Arbeit - Schild - Logo - WandFoto: Das Jobcenter in Halle (Saale), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Immer mehr Haus­hal­te in Deutsch­land bekom­men Wohn­geld: Zum Jah­res­en­de 2020 bezo­gen rund 618.200 die Unterstützung.

Das waren rund 23 Pro­zent mehr als ein Jahr zuvor, teil­te das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt am Frei­tag mit. Ins­ge­samt bezie­hen nach Anga­ben der Sta­tis­ti­ker aber nur 1,5 Pro­zent aller pri­va­ten Haupt­wohn­sitz­haus­hal­te in Deutsch­land Wohn­geld. Der Anstieg hän­ge auch mit der zum Jah­res­an­fang 2020 in Kraft getre­te­nen Wohn­geld­re­form zusam­men, die mehr Haus­hal­te als zuvor zum Wohn­geld­be­zug berech­tigt. Mög­li­cher­wei­se hät­ten aber auch Ein­kom­mens­ver­lus­te der Haus­hal­te infol­ge der Coro­na­kri­se zum Anstieg beigetragen.

Wohn­geld wird ein­kom­mens­schwä­che­ren Haus­hal­ten gewährt, damit die­se sich ange­mes­se­nen und fami­li­en­ge­rech­ten Wohn­raum leis­ten kön­nen. Die Höhe des Wohn­geld­an­spruchs hängt von der Höhe des Ein­kom­mens, der Mie­te und der Zahl der Haus­halts­mit­glie­der ab. Mit der Reform zum 1. Janu­ar 2020 wur­den bei­spiels­wei­se Miet­höchst­be­trä­ge regio­nal gestaf­felt ange­ho­ben und der Wohn­geld­an­spruch auf höhe­re Ein­kom­mens­be­rei­che ausgeweitet.

Im Län­der­ver­gleich waren pri­va­te Haus­hal­te mit Haupt­wohn­sitz in Meck­len­burg-Vor­pom­mern Ende 2020 am häu­figs­ten auf Wohn­geld ange­wie­sen. Dort bezo­gen 2,7 Pro­zent der Haus­hal­te Wohn­geld. In Bay­ern war der Anteil mit 0,9 Pro­zent am gerings­ten. Ende 2020 hat­ten in rund 96 Pro­zent der Wohn­geld­haus­hal­te alle Haus­halts­mit­glie­der einen Anspruch auf Wohn­geld (soge­nann­te rei­ne Wohn­geld­haus­hal­te). Rund 4 Pro­zent der Wohn­geld­haus­hal­te waren soge­nann­te wohn­geld­recht­li­che Teil­haus­hal­te, in denen Per­so­nen mit und ohne Wohn­geld­an­spruch wohnten.

Der durch­schnitt­li­che monat­li­che Wohn­geld­an­spruch betrug Ende 2020 bei rei­nen Wohn­geld­haus­hal­ten 177 Euro, bei wohn­geld­recht­li­chen Teil­haus­hal­ten 167 Euro. Zum Ver­gleich: Ende 2019 war der Wohn­geld­an­spruch bei rei­nen Wohn­geld­haus­hal­ten mit 153 Euro etwas gerin­ger als bei wohn­geld­recht­li­chen Teil­haus­hal­ten mit 158 Euro. Ein Ziel des Wohn­geld­stär­kungs­ge­set­zes war eine Leis­tungs­ver­bes­se­rung für Haus­hal­te mit gerin­gem Ein­kom­men sowie eine alle zwei Jah­re erfol­gen­de Leis­tungs­an­pas­sung. Die letz­te Wohn­geld­erhö­hung gab es am 1. Janu­ar 2016.

Nach Anga­ben des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums des Innern, für Bau und Hei­mat gaben Bund und Län­der im Jahr 2020 zusam­men rund 1,311 Mil­li­ar­den Euro für Wohn­geld aus. Das waren rund 38 Pro­zent oder 357,6 Mil­lio­nen Euro mehr als im Vor­jahr. Im Jahr 2019 hat­ten die Aus­ga­ben für Wohn­geld 953,6 Mil­lio­nen Euro betragen.