Der Kölner Zoll hat letzte Woche Dienstag und Mittwoch mit rund 6.000 Einsatzkräften hauptsächlich Arbeitgeber überprüft, ob sie den Mindestlohn an den Arbeitnehmer auszahlen.
Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Der Kölner Zoll war an den beiden Tagen mit 195 Einsatzkräften unterwegs. Schwerpunkt der Kontrollen waren die Städte Köln, Bonn, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Gummersbach, Siegburg und Troisdorf. Mehr als 570 Arbeitgeber wurden überprüft und dabei knapp 1.350 Personen befragt. Noch vor Ort wurden 133 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt.
Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions‑, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.
Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch. Der Kölner Zoll leitete vor Ort 15 Ermittlungsverfahren ein, davon allein acht aufgrund von Mindestlohnverstößen.
In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen. Das Hauptzollamt Köln wird in mehr als 130 Sachverhalte weitere Ermittlungen anstellen. In 44 Fällen gibt es Hinweise auf Mindestlohnverstöße, in 36 Fällen Anzeichen für Sozialleistungsmissbrauch, 20 Fälle von illegaler Ausländerbeschäftigung und 20 Hinweise auf das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen.