Alten­pfle­ge: Zwei Drit­tel der Hel­fer lie­gen unter Niedriglohnschwelle

Rentner - Senioren - Rollstuhl - Gebäude - Straße - Mann - Frau Foto: Senioren mit Rollstuhl, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Mehr als 60 Pro­zent oder knapp zwei Drit­tel der voll­zeit­be­schäf­tig­ten Alten­pfle­ge­hel­fer in Deutsch­land lie­gen unter der soge­nann­ten Nied­rig­lohn­schwel­le von 2.203 Euro brut­to im Monat.

Das geht aus einer Daten-Son­der­aus­wer­tung der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) für die Links­frak­ti­on im Bun­des­tag her­vor, über wel­che die „Rhei­ni­sche Post” (Don­ners­tags­aus­ga­be) berich­tet. Dem­nach erziel­ten im ver­gan­ge­nen Jahr auch 14,1 Pro­zent der voll­zeit­be­schäf­tig­ten Alten­pfle­ge-Fach­kräf­te nur Gehäl­ter unter­halb der Niedriglohnschwelle.

Nach der EU-Defi­ni­ti­on liegt die­se Schwel­le bei 60 Pro­zent des durch­schnitt­li­chen Brut­to­mo­nats­ein­kom­mens. Das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um hat­te die Schwel­le unlängst mit 2.203 Euro brut­to pro Monat für das ver­gan­ge­ne Jahr ange­ge­ben. Den BA-Daten zufol­ge ist der Anteil der Nied­rig­lohn­be­schäf­tig­ten im Alten­pfle­ge­be­reich bei Voll­zeit­kräf­ten ins­ge­samt von 37,2 Pro­zent im Jahr 2012 auf 30,1 Pro­zent im ver­gan­ge­nen Jahr gesun­ken. In abso­lu­ten Zah­len sta­gnier­te die Zahl aber bei 60.000 Pflegekräften.

Vor allem bei den Pfle­ge­hel­fern ging der Anteil derer, die unter­halb der Nied­rig­lohn­schwel­le lie­gen, seit 2012 nur gering­fü­gig zurück. „Jah­re­lang wur­den Nied­rig­löh­ne und schlech­te Arbeits­be­din­gun­gen in der Pfle­ge still­schwei­gend hin­ge­nom­men”, sag­te die Lin­ken-Poli­ti­ke­rin Susan­ne Fer­schl. Ins­ge­samt arbei­ten in der Alten­pfle­ge in Deutsch­land rund 1,1 Mil­lio­nen Men­schen. Davon sind nur gut 200.000 in Voll­zeit sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigt. Die hohe Teil­zeit­quo­te und die gerin­gen Gehäl­ter in der Alten- und Kran­ken­pfle­ge sind ein Grund für die zuneh­men­de Per­so­nal­not in dem Sek­tor. Um die Löh­ne in der Alten­pfle­ge zu ver­bes­sern, soll am Don­ners­tag im Bun­des­tag das soge­nann­te Pfle­ge­löh­ne-Gesetz beschlos­sen werden.

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