Habeck will Indus­trie­be­trie­be mit „Kli­ma­schutz­ver­trä­gen” umrüsten

Ber­lin (dts Nach­rich­ten­agen­tur) – Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Robert Habeck (Grü­ne) will vom kom­men­den Jahr an mit mil­li­ar­den­schwe­ren „Kli­ma­schutz­ver­trä­gen” die deut­schen Indus­trie­un­ter­neh­men zur Umstel­lung auf kli­ma­freund­li­che Pro­duk­ti­ons­wei­sen brin­gen. Es gehe dar­um, eine markt­fä­hi­ge „grü­ne Indus­trie” zu ent­wi­ckeln, sag­te Habeck den Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Sonn­tag­aus­ga­ben). „Um das zu schaf­fen, set­zen wir im kom­men­den Jahr Kli­ma­schutz­ver­trä­ge für die Indus­trie auf.” 

Die staat­li­che För­de­rung rege die nöti­gen Inno­va­tio­nen an, unter­stüt­ze die Unter­neh­men bei der Umstel­lung und hel­fe, die Nut­zung von Was­ser­stoff vor­an­zu­trei­ben. „Mit den Kli­ma­schutz­ver­trä­gen sto­ßen wir ein neu­es Kapi­tel auf, Deutsch­land nimmt damit eine Vor­rei­ter­rol­le ein”, so Habeck. Kli­ma­freund­li­che Pro­duk­ti­on sei häu­fig so kos­ten­in­ten­siv, dass Unter­neh­men nicht dar­auf umstel­len könn­ten, weil sie andern­falls einen zu gro­ßen Kos­ten­nach­teil im Wett­be­werb hät­ten. Inves­ti­tio­nen in kli­ma­freund­li­che Pro­duk­ti­ons­ver­fah­ren sei­en dadurch hoch ris­kant, heißt es zur Begrün­dung im Ent­wurf der För­der­richt­li­nie, die den Fun­ke-Zei­tun­gen vor­liegt. Kon­kret will Habeck des­we­gen bei gro­ßen Unter­neh­men mit hohem CO2-Aus­stoß die Mehr­kos­ten aus­glei­chen, die für eine kli­ma­freund­li­che­re Pro­duk­ti­on ent­ste­hen. Auf die­se Wei­se wür­den neue, trans­for­ma­ti­ve Tech­no­lo­gie sehr viel schnel­ler markt­fä­hig. Im Rah­men der Kli­ma­schutz­ver­trä­ge sol­len sowohl Inves­ti­ti­ons- wie auch Betriebs­kos­ten über einen Zeit­raum von 15 Jah­ren geför­dert wer­den. Sie rich­ten sich nicht an sämt­li­che Indus­trie­un­ter­neh­men, son­dern sol­len gezielt eini­ge aus­ge­wähl­te, gro­ße Pro­duk­ti­ons­an­la­gen finan­zie­ren, die zugleich die Trans­for­ma­ti­on der gesam­ten Indus­trie vor­an­trei­ben. Der Mecha­nis­mus rich­tet sich nach dem Tem­po der Umstel­lung: In dem Moment, da die kli­ma­freund­li­che Pro­duk­ti­on güns­ti­ger wird als die kon­ven­tio­nel­le, soll sich die Zah­lung umkeh­ren: Die geför­der­ten Unter­neh­men zah­len dann ihre Mehr­ein­nah­men an den Staat. „Kli­ma­schutz­ver­trä­ge sind damit ein sehr effi­zi­en­tes För­der­instru­ment, das trans­for­ma­ti­ve Tech­no­lo­gien für Inves­to­ren und Finan­zie­rer kal­ku­lier­bar macht und gleich­zei­tig ver­mei­det, dass der Staat wei­ter för­dert, wenn dies nicht mehr not­wen­dig ist”, heißt es im Richt­li­ni­en­ent­wurf. Vor­aus­set­zung für die För­de­rung durch einen Kli­ma­schutz­ver­trag ist, dass die jewei­li­gen Unter­neh­men aus­schließ­lich mit Strom aus Erneu­er­ba­ren Ener­gien pro­du­zie­ren. Sofern Was­ser­stoff ein­ge­setzt wird, muss die­ser stren­gen Kri­te­ri­en ent­spre­chen. Aktu­ell befin­det sich der Ent­wurf in der Ver­bän­de­ab­stim­mung. Habecks Ziel ist ein Inkraft­tre­ten der För­der­richt­li­nie im ers­ten Halb­jahr 2023.

Foto: Stahl­pro­duk­ti­on, über dts Nachrichtenagentur

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