Bay­ern ver­län­gert Frist für Grundsteuer-Erklärung

Bay­ern ver­län­gert auf eige­ne Faust die Abga­be­frist für die Grund­steu­er-Erklä­rung um drei Mona­te. Das sag­te Finanz­mi­nis­ter Albert Für­a­cker (CSU) am Diens­tag nach der Kabi­netts­sit­zung. Nur 70 Pro­zent der Eigen­tü­mer hät­ten ihre Erklä­rung bis­lang abgegeben. 

Die Steu­er­be­ra­ter hät­ten dar­über geklagt, dass sie unter ande­rem durch die Coro­na-Hil­fen und Ener­gie­hil­fen total über­las­tet sei­en, sag­te Für­a­cker. Es han­de­le sich zudem um ein neu­es Steu­er­ver­fah­ren. Falsch sei die Dar­stel­lung, dass der Staat mit den Grund­steu­er-Erklä­run­gen nur Daten sam­me­le, die er eigent­lich schon habe. Ganz im Gegen­teil zeig­ten die bis­her abge­ge­be­nen Erklä­run­gen, dass die Abwei­chun­gen zu den vor­han­de­nen Daten „erheb­lich” sei­en. Ursprüng­lich ende­te die Abga­be­frist am 31. Okto­ber 2022, war dann aber bun­des­weit auf den 31. Janu­ar 2023 ver­län­gert wor­den. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Klin­gel an einer Woh­nung, über dts Nachrichtenagentur

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