Bericht: Amts­ge­richt Essen eröff­net Insol­venz­ver­fah­ren für Galeria

Das Amts­ge­richt Essen hat am Mitt­woch ein Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­re­gie für den Kauf­haus­kon­zern Gale­ria Kar­stadt Kauf­hof eröff­net. Das geht aus einer Bekannt­ma­chung des Gerichts her­vor, über die die „West­deut­sche All­ge­mei­ne Zei­tung” (WAZ) in ihrer Don­ners­tag­aus­ga­be berich­ten wird. Die vom Eigen­tü­mer ein­ge­setz­ten Sanie­rungs­exper­ten sol­len dem­nach auch die­se neu­er­li­che Insol­venz mit der alten Geschäfts­füh­rung mana­gen dürfen. 

Ihre Plä­ne, wie schon 2020 erneut Dut­zen­de Waren­häu­ser zu schlie­ßen, eini­ge an Kon­kur­ren­ten abzu­ge­ben und nur einen Kern pro­fi­ta­bler Stand­or­te unter dem Gale­ria-Dach wei­ter­zu­füh­ren, kön­nen sie damit nun umset­zen. Für tau­sen­de Beschäf­tig­te bedeu­tet das aber womög­lich den Ver­lust ihrer Arbeits­plät­ze. Wie vor zwei­ein­halb Jah­ren folgt das Amts­ge­richt damit dem Kon­zept des Sanie­rer-Duos. Hät­te ihr nun vor­ge­leg­ter Insol­venz­plan das Gericht nicht über­zeugt, hät­te es eine Regel­in­sol­venz ange­ord­net und selbst den Insol­venz­ver­wal­ter bestellt. So dürf­te etwa die Hälf­te der Filia­len künf­tig nicht mehr als Kar­stadt oder Kauf­hof wei­ter­ge­führt wer­den. Zuletzt war laut WAZ-Bericht die Rede von maxi­mal 70 zu erhal­ten­den Stand­or­ten, das „Han­dels­blatt” nann­te die Zahl 48. Für rund 20 Häu­ser soll es Inter­es­sen­ten geben. Da an vie­len Stand­or­ten noch über Mie­ter­mä­ßi­gun­gen und Flä­chen­ver­klei­ne­run­gen ver­han­delt wird, kön­nen sich die­se Zah­len aber noch deut­lich ver­än­dern, eine end­gül­ti­ge Lis­te soll es erst Mit­te März geben. Für die zu schlie­ßen­den Häu­ser hat­te Gale­ria bereits ange­kün­digt, dass es dort betriebs­be­ding­te Kün­di­gun­gen geben wer­de. Der Gesamt­be­triebs­rat hat eine Trans­fer­ge­sell­schaft durch­ge­setzt, in der die Betrof­fe­nen sechs Mona­te lang mit Unter­stüt­zung einen neu­en Job suchen kön­nen. Die Gläu­bi­ger müs­sen nun beim Sach­wal­ter ihre For­de­run­gen anmel­den. Im vom Gericht ernann­ten Gläu­bi­ger­aus­schuss ist dies­mal auch der deut­sche Staat ver­tre­ten, und zwar als „Insol­venz­gläu­bi­ger mit der höchs­ten For­de­rung”, so das Gericht. Der Wirt­schafts­sta­bi­li­sie­rungs­fonds (WSF) des Bun­des hat­te Gale­ria nach der Insol­venz 2020 in den Fol­ge­jah­ren Kre­di­te über ins­ge­samt 680 Mil­lio­nen Euro gewährt. Das Amts­ge­richt leg­te den Ter­min für den Gläu­bi­ger­aus­schuss für den 27. März fest, er wird wie­der in der Mes­se Essen statt­fin­den. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Gale­ria, über dts Nachrichtenagentur

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.