Ber­li­ner Abge­ord­ne­ten­haus­wahl kann am 12. Febru­ar wie­der­holt werden

Die Ber­li­ner Abge­ord­ne­ten­haus­wahl kann am 12. Febru­ar wie­der­holt wer­den. Mit einem am Diens­tag ver­öf­fent­lich­tem Beschluss hat der Zwei­te Senat des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts einen Antrag auf Erlass einer einst­wei­li­gen Anord­nung abge­lehnt, der dar­auf abziel­te, die Wahl zu ver­hin­dern. Damit woll­ten meh­re­re Ber­li­ner Abge­ord­ne­te und Wäh­ler die Wie­der­ho­lung der Wahl zum Abge­ord­ne­ten­haus und den Bezirks­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lun­gen bis zur Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts über die Haupt­sa­che verhindern. 

Den Eil­an­trag hat­ten die Beschwer­de­füh­rer mit einer Ver­fas­sungs­be­schwer­de ver­bun­den. Die­se rich­tet sich gegen das Urteil des Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs des Lan­des Ber­lin vom 16. Novem­ber, mit dem die Wah­len zum 19. Abge­ord­ne­ten­haus von Ber­lin sowie zu den Bezirks­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lun­gen vom 26. Sep­tem­ber 2021 im gesam­ten Wahl­ge­biet für ungül­tig erklärt wur­den. Eine Ent­schei­dung über die Ver­fas­sungs­be­schwer­de steht noch aus. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Benach­rich­ti­gung für Wie­der­ho­lungs­wahl in Ber­lin am 12.02.2023, über dts Nachrichtenagentur

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