Ber­li­ner Feu­er­wa­chen „Mate­ri­al­la­ger für Orga­ni­sier­te Kriminalität”

Ber­li­ner Feu­er­wa­chen sind bei pro­fes­sio­nel­len Ein­bre­chern offen­bar beliebt: Nach Anga­ben des Senats kam es seit 2018 zu 46 beson­ders schwe­ren Dieb­stäh­len bei Feu­er­wehr­häu­sern, in 35 wei­te­ren Fäl­len blieb es beim Ver­such. Das ergibt sich aus einer Ant­wort der Innen­be­hör­de auf eine Anfra­ge der CDU im Abge­ord­ne­ten­haus. Dabei knack­ten die Täter bevor­zugt Feu­er­wehr­wa­gen auf, um an Mate­ri­al zu kommen. 

In meh­re­ren Fäl­len hat­ten es die Täter dabei auf einen „hydrau­li­schen Ret­tungs­satz akku­be­trie­ben” abge­se­hen, der sich auch zum Auf­bre­chen von Türen oder Git­tern eig­net und mög­li­cher­wei­se bei wei­te­ren Ein­brü­chen zum Ein­satz kom­men soll­te. Die­se Aus­rüs­tung liegt in den Ber­li­ner Wachen offen­bar weit­ge­hend unge­schützt her­um. „Wir schlie­ßen bei der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr abends nur mit dem Schlüs­sel ab”, sag­te ein Feu­er­wehr­mann dem „Spie­gel”, dies sei ein „Rie­sen­pro­blem”. Zwar gebe es zum Teil Video­über­wa­chung und Alarm­sen­so­ren, aller­dings habe es der Senat aus Kos­ten­grün­den ver­säumt, die Hard- und Soft­ware auf dem aktu­el­len Stand zu hal­ten. Des­halb funk­tio­nie­re in vie­len Fäl­len die Schnitt­stel­le zur Leit­wa­che nicht, und ein Alarm kom­me nir­gend­wo an. Brand­ober­inspek­tor Oli­ver Mer­tens, im Vor­stand der Ber­li­ner Gewerk­schaft der Poli­zei, sag­te dazu: „Unse­re Alarm­tech­nik ist so nost­al­gisch, dass es vie­ler­orts aus­reicht, einen Schrau­ben­zie­her dabei­zu­ha­ben. Wir brau­chen eine flä­chen­de­cken­de Aus­stat­tung mit moder­ner Alarm‑, Video- und Sicher­heits­tech­nik.” Sonst blei­be man „das Mate­ri­al­la­ger für Orga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät”. Der Senat erklär­te dem „Spie­gel”, Anga­ben zur Alarm­tech­nik der ein­zel­nen Wachen lägen „nicht in auto­ma­ti­sier­ter Form vor, viel­mehr müss­ten sie hän­disch aus­ge­wer­tet und zusam­men­ge­tra­gen wer­den. Dies wür­de einen erheb­li­chen Zeit- und Arbeits­auf­wand bean­spru­chen”. Dar­über hin­aus han­de­le es sich aber um sicher­heits­re­le­van­te Infor­ma­tio­nen, die „aus nahe­lie­gen­den Grün­den” ohne­hin nicht ver­öf­fent­licht wür­den. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Feu­er­wehr, über dts Nachrichtenagentur

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