Bun­des­fi­nanz­hof hält Soli­da­ri­täts­zu­schlag nicht für verfassungswidrig

Der Bun­des­fi­nanz­hof hält den Soli­da­ri­täts­zu­schlag in der aktu­el­len Form nicht für ver­fas­sungs­wid­rig. Das teil­te das Gericht am Mon­tag mit. Die dts Nach­rich­ten­agen­tur sen­det in Kür­ze wei­te­re Details. (dts Nachrichtenagentur)

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