Bun­des­rech­nungs­hof for­dert weni­ger Ver­güns­ti­gun­gen bei Kfz-Steuer

Der Bun­des­rech­nungs­hof hat Finanz­mi­nis­ter Chris­ti­an Lind­ner (FDP) ulti­ma­tiv auf­ge­for­dert, Steu­er­ermä­ßi­gun­gen bei der Kfz-Steu­er im Umfang von rund einer Mil­li­ar­de Euro zu strei­chen. In einem Bericht an den Bun­des­tag, über den die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” in ihren Diens­tag­aus­ga­ben berich­ten, heißt es, obwohl eine Eva­lu­ie­rung bereits vor eini­gen Jah­ren erge­ben habe, dass eine Rei­he von Steu­er­vor­tei­len für die Land- und Forst­wirt­schaft nicht mehr zeit­ge­mäß sei, habe das Finanz­mi­nis­te­ri­um bis­her kei­ne Schrit­te zu Strei­chung unter­nom­men. Eine ent­spre­chen­de Initia­ti­ve des Minis­te­ri­ums sei bereits „seit Jah­ren über­fäl­lig”, beklag­ten die Rechnungsprüfer. 

Der Bun­des­rech­nungs­hof erwar­te, dass das Finanz­mi­nis­te­ri­um „ohne wei­te­re Ver­zö­ge­run­gen” eine Reform ein­lei­te, so die For­de­rung. Der Rech­nungs­hof ver­weist unter ande­rem auf eine 2017 vom Finanz­mi­nis­te­ri­um in Auf­trag gege­be­ne Unter­su­chung des wis­sen­schaft­li­chen For­schungs­in­sti­tuts an der Uni­ver­si­tät zu Köln (FiFo-Insti­tut). Sie kam zu dem Ergeb­nis, dass meh­re­re Ver­güns­ti­gun­gen für in der Land- und Forst­wirt­schaft genutz­te Fahr­zeu­ge nicht mehr ange­mes­sen sind, unter ande­rem mit Blick auf das Kri­te­ri­um der Nach­hal­tig­keit. Sie haben nach Anga­ben des BRH einen Umfang von ins­ge­samt einer Mil­li­ar­de Euro. Die Kfz-Steu­er bringt ins­ge­samt Ein­nah­men von rund 9,5 Mil­li­ar­den Euro. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Bun­des­rech­nungs­hof, über dts Nachrichtenagentur

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