Busch­mann warnt „Kli­makle­ber” vor zivil­recht­li­chen Konsequenzen

Ber­lin (dts Nach­rich­ten­agen­tur) – Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Mar­co Busch­mann (FDP) hat die „Kli­makle­ber” der „Letz­ten Gene­ra­ti­on” ange­sichts ihrer Blo­cka­den von Flug­hä­fen vor hohen zivil­recht­li­chen Stra­fen gewarnt. „Wer Flug­hä­fen blo­ckiert, der muss wis­sen, dass er zum Teil erheb­li­che wirt­schaft­li­che Schä­den ver­ur­sacht”, sag­te Busch­mann dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land”. Da kämen sehr gro­ße Geld­be­trä­ge zusammen. 

Busch­mann warn­te die Akti­vis­ten: „Wenn die Geschä­dig­ten die Schä­den gegen­über den Ver­ur­sa­chern gel­tend machen, dann wer­den sie die­se Schä­den unter Umstän­den ein Leben lang abzu­tra­gen haben. Des­halb soll­te jeder die Fin­ger davon­las­sen, sich unbe­fugt Zutritt auf Flug­fel­der zu ver­schaf­fen. Denn das hat nicht nur eine straf­recht­li­che, son­dern auch eine zivil­recht­li­che Dimen­si­on.” Der FDP-Poli­ti­ker sag­te wei­ter, bei den Akti­vis­ten der „Letz­ten Gene­ra­ti­on” han­de­le es sich um Leu­te, die bereit sei­en, zur Errei­chung eines poli­ti­schen Ziels Straf­ta­ten zu bege­hen. „Damit stel­len sie sich ins Abseits. Das Gesetz gilt für alle.” Wenn die Öffent­lich­keit ein­mal anfan­ge, sol­che Aktio­nen zu akzep­tie­ren, dann könn­ten Straf­ta­ten als Mit­tel der poli­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zung Schu­le machen. „Dann wer­den sich auch Quer­den­ker, Rechts­extre­me und wer sonst noch auf soge­nann­ten zivi­len Unge­hor­sam beru­fen. Wir dür­fen hier unse­re Maß­stä­be nicht ver­schie­ben.” Die in Bay­ern prak­ti­zier­te Vor­beu­ge­haft lehnt Busch­mann aller­dings ab. „Das baye­ri­sche Poli­zei­recht erlaubt den Prä­ven­tiv­ge­wahr­sam nicht nur für die Ter­ror­ab­wehr”, sag­te er dem RND. „Ich glau­be den­noch, dass die Pra­xis in Bay­ern ein Stück weit übers Ziel hin­aus­schießt. Denn hier muss jemand, der nur womög­lich etwas tun will, mit dem Prä­ven­tiv­ge­wahr­sam einen Frei­heits­ent­zug erdul­den, wäh­rend der, von dem schon fest­steht, dass er etwas getan hat, dafür womög­lich ledig­lich mit einer Geld­stra­fe sank­tio­niert wird. Ich sehe dar­in eine Unwucht.”

Foto: Kli­ma­pro­test, über dts Nachrichtenagentur

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