CDU for­dert schnel­le Ent­schei­dung über Son­der­tri­bu­nal gegen Putin

Die Uni­on drängt die Bun­des­re­gie­rung zu mehr Eile bei der Ein­set­zung eines inter­na­tio­na­len Son­der­tri­bu­nals zum rus­si­schen Angriff auf die Ukrai­ne. „Wenn wir nicht wol­len, dass das Ver­bre­chen der Aggres­si­on totes Recht wird, müs­sen Län­der wie Deutsch­land jetzt ent­schlos­sen vor­an­ge­hen”, sag­te der rechts­po­li­ti­sche Spre­cher der Uni­ons­frak­ti­on, Gün­ter Krings (CDU), dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land”. Die Ant­wort auf den Krieg kön­ne nicht nur aus Waf­fen und huma­ni­tä­rer Hil­fe bestehen. 

Es sei ärger­lich, „dass die Bun­des­re­gie­rung hier so zögert.” Krings wand­te sich gegen den Vor­schlag von Außen­mi­nis­te­rin Anna­le­na Baer­bock, dem UN-Tri­bu­nal ukrai­ni­sches Recht zugrun­de zu legen. Inter­na­tio­na­les Recht sei die rich­ti­ge Basis, um auch Staats­prä­si­dent Wla­di­mir Putin belan­gen zu kön­nen. Bei der Auf­ar­bei­tung des Kriegs ste­he bis­her nicht die rus­si­sche Staats­füh­rung im Zen­trum. Auch FDP-Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­rer Ste­phan Tho­mae sprach sich für ein Tri­bu­nal nach inter­na­tio­na­lem Recht aus. „Der Inter­na­tio­na­le Straf­ge­richts­hof kann nicht wegen des Ver­bre­chens der Aggres­si­on tätig wer­den, da Russ­land im Sicher­heits­rat eine Ankla­ge blo­ckie­ren wür­de. Ein von einer gro­ßen Mehr­heit der UN-Gene­ral­ver­samm­lung ein­ge­setz­tes Son­der­tri­bu­nal könn­te aber eine gute zweit­bes­te Lösung sein”, sag­te Tho­mae dem RND. „Es müss­te aber nach inter­na­tio­na­lem Recht han­deln. Ukrai­ni­sches Recht wäre kei­ne gute Basis, da sich der Vor­wurf der Par­tei­lich­keit auf­drän­gen könn­te.” Der Vor­sit­zen­de des Aus­wär­ti­gen Aus­schus­ses, Micha­el Roth (SPD), zeig­te sich abwar­tend: „Ich befür­wor­te ein inter­na­tio­na­les Tri­bu­nal”, sag­te er dem RND. Es müs­se nun aber geprüft wer­den, „wel­ches Kon­strukt die bes­ten Erfolgs­aus­sich­ten hat und von mög­lichst vie­len Staa­ten unter­stützt wird”. Unab­hän­gig von den kon­kre­ten Erfolgs­aus­sich­ten eines Ver­fah­rens dürf­ten die Kriegs­ver­bre­chen und Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit, die Russ­land zu ver­ant­wor­ten habe, nicht ver­ges­sen wer­den. „Wir schul­den es den Opfern des Ver­nich­tungs­kriegs, dass wir mit allen uns zur Ver­fü­gung ste­hen­den rechts­staat­li­chen Mit­teln die Täter zur Ver­ant­wor­tung zie­hen. Ich sehe dafür zumin­dest in Euro­pa bereits einen brei­ten Kon­sens”, sag­te Roth. Der Aus­wär­ti­ge Aus­schuss des Bun­des­tags hat für den Mon­tag Kon­flikt­for­scher und Völ­ker­recht­ler ein­ge­la­den, um über Mög­lich­kei­ten der Straf­ver­fol­gung wegen des Angriffs auf die Ukrai­ne zu bera­ten. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Wla­di­mir Putin, über dts Nachrichtenagentur

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