FDP erwägt nach Soli-Urteil Kla­ge vor Bundesverfassungsgericht

Nach dem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs über den Soli­da­ri­täts­zu­schlag erwägt die FDP, die Abga­be über eine Kla­ge am Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt prü­fen zu las­sen. „Das heu­ti­ge Urteil zum vor­lie­gen­den Ein­zel­fall ist eine her­be Ent­täu­schung für die Mil­lio­nen Betrof­fe­nen, die aus Per­spek­ti­ve von uns Frei­en Demo­kra­ten seit mehr als drei Jah­ren unrecht­mä­ßig zur Kas­se gebe­ten wer­den”, sag­te der finanz­po­li­ti­sche Spre­cher der FDP, Mar­kus Herb­rand, dem „Han­dels­blatt” (Diens­tag­aus­ga­be). „Nach Vor­la­ge der schrift­li­chen Urteils­be­grün­dung soll­te daher geprüft wer­den, wel­che Mög­lich­kei­ten bestehen, um die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit end­gül­tig durch das zustän­di­ge Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt klä­ren zu lassen.” 

Es sei für jeman­den mit gesun­dem Men­schen­ver­stand kaum nach­voll­zieh­bar, dass über 30 Jah­re nach der Wie­der­ver­ei­ni­gung und mehr als drei Jah­re nach dem Ende des Soli­dar­pakts II nach wie vor Steu­ern zur Deckung der Ein­heits­kos­ten erho­ben wer­den. „Wir Frei­en Demo­kra­ten hal­ten wei­ter­hin an unse­rer Ein­schät­zung fest, dass die Steu­er­ein­nah­men unse­res Lan­des auf Rekord­ni­veau mehr als genug Spiel­raum las­sen, um die aus unse­rer Sicht auf sehr wack­li­gen Füßen ste­hen­de Zusatz­steu­er zur Finan­zie­rung von Ein­heits­kos­ten end­lich abzu­schaf­fen”, sag­te Herb­rand. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, über dts Nachrichtenagentur

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