Gei­sel­neh­mer von Dres­den war „gering­fü­gig vorbestraft”

Dres­den (dts Nach­rich­ten­agen­tur) – Nach der Gei­sel­nah­me in Dres­den haben die Behör­den wei­te­re Details zum Täter ver­öf­fent­licht. Der beim Zugriff getö­te­te Beschul­dig­te sei „gering­fü­gig und nicht ein­schlä­gig vor­be­straft” gewe­sen, teil­ten Poli­zei und Staats­an­walt­schaft am Mon­tag mit. Zuletzt sei er im Jahr 2016 wegen vor­sätz­li­cher Kör­per­ver­let­zung zu einer Geld­stra­fe ver­ur­teilt worden. 

Seit­dem sei er straf­frei geblie­ben und habe weder unter Bewäh­rung noch unter Füh­rungs­auf­sicht gestan­den. Die Staats­an­walt­schaft hat­te bereits am Sams­tag ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen den 40-Jäh­ri­gen wegen des Ver­dachts des Tot­schlags ein­ge­lei­tet. Unge­ach­tet des Todes des Man­nes arbei­ten die Behör­den wei­ter an der Auf­klä­rung. Dabei gehe es ins­be­son­de­re um die Tötung der 62-jäh­ri­gen Mut­ter des Beschul­dig­ten, den Angriffs auf den Radio­sen­der „Radio Dres­den” und die anschlie­ßen­de Gei­sel­nah­me in der Alt­markt­ga­le­rie, so die Ermitt­ler. Auch der Schuss­waf­fen­ein­satz der Poli­zei bei der Befrei­ung der Gei­seln wer­de im Rah­men des Ver­fah­rens unter­sucht. Die genau­en Tat­ab­läu­fe und die zeit­li­che Ein­ord­nung sei­en Gegen­stand der wei­te­ren Unter­su­chun­gen. Zur Her­kunft der Pis­to­le, die der Beschul­dig­te mit sich führ­te, konn­ten die Behör­den zunächst kei­ne wei­te­ren Anga­ben machen. Ent­spre­chen­de Ermitt­lun­gen sei­en noch nicht abge­schlos­sen, hieß es. Die Waf­fe habe sich nach der­zei­ti­gem Ermitt­lungs­stand nicht legal im Besitz des Man­nes befun­den. Die gerichts­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chung an der ver­stor­be­nen Mut­ter des Beschul­dig­ten habe unter­des­sen erge­ben, dass die­se infol­ge eines Kopf­schus­ses starb.

Foto: Poli­zei­ab­sper­rung, über dts Nachrichtenagentur

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