Grup­pen­an­trä­ge zur Ster­be­hil­fe sol­len zusam­men­ge­führt werden

Die bei­den par­tei­über­grei­fen­den Abge­ord­ne­ten­grup­pen, die sich für eine libe­ra­le Rege­lung bei der Ster­be­hil­fe ein­set­zen, wol­len ihre unter­schied­li­che Geset­zes­plä­ne zusam­men­füh­ren und einen gemein­sa­men Antrag vor­le­gen. Das berich­tet das „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” (Diens­tag­aus­ga­ben) unter Beru­fung auf „Krei­se der betei­lig­ten Par­la­men­ta­ri­er”. „Wir müs­sen unse­re Kräf­te bün­deln, um eine Mehr­heit für unse­re Posi­ti­on im Bun­des­tag zu errei­chen”, hieß es demnach. 

Nur durch einen gemein­sa­men Antrag kön­ne ver­hin­dert wer­den, dass sich bei der für das Früh­jahr geplan­ten Abstim­mung die Anhän­ger einer sehr restrik­ti­ven Linie durch­set­zen. Für eine libe­ra­le Rege­lung setzt sich zum einen die Grup­pe um die Abge­ord­ne­ten Kat­rin Hel­ling-Plahr (FDP), Petra Sit­te (Lin­ke) und Hel­ge Lindh (SPD) ein, die auch von Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach (SPD) mit­ge­tra­gen wird. Ihr Gesetz­ent­wurf für ein „Sui­zid­hil­fe­ge­setz” sieht eine Rege­lung außer­halb des Straf­rech­tes vor. Kon­kret ist der Auf­bau eines Net­zes von staat­lich aner­kann­ten Bera­tungs­stel­len geplant, die Ster­be­wil­li­ge ergeb­nis­of­fen auf­klä­ren und ihnen auch Alter­na­ti­ven zum Frei­tod auf­zei­gen. Ärz­ten soll es frü­hes­tens zehn Tage nach einer sol­chen Bera­tung erlaubt sein, Medi­ka­men­te zur Selbst­tö­tung zu ver­schrei­ben. Eine Par­la­men­ta­ri­er­grup­pe um die Grü­nen-Abge­ord­ne­ten Rena­te Kün­ast und Kat­ja Keul ver­folgt eben­falls einen libe­ra­len Ansatz. Der Gesetz­ent­wurf dif­fe­ren­ziert aber danach, ob die Betrof­fe­nen ihren Tod wegen einer schwe­ren Krank­heit anstre­ben oder aus ande­ren Grün­den. Dann gel­ten höhe­re Anfor­de­run­gen für eine Ver­schrei­bung von tod­brin­gen­den Medi­ka­men­ten. Dage­gen steht der Gesetz­ent­wurf der Abge­ord­ne­ten um den SPD-Poli­ti­ker Lars Cas­tel­luc­ci. Die Grup­pe will die auf Wie­der­ho­lung ange­leg­te, soge­nann­te geschäfts­mä­ßi­ge Sui­zid­as­sis­tenz, in Anleh­nung an eine 2015 beschlos­se­ne, aber 2020 vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gekipp­te Neu­re­ge­lung erneut im Straf­recht ver­bie­ten. Nur unter stren­gen Bedin­gun­gen, zu denen eine zwei­fa­che ärzt­li­che Begut­ach­tung gehört, soll die Bei­hil­fe aus­nahms­wei­se erlaubt wer­den. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Kreuz in einem Kran­ken­haus, über dts Nachrichtenagentur

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.