Karls­ru­he kippt Poli­zei­ge­setz in Mecklenburg-Vorpommern

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat meh­re­re Vor­schrif­ten des soge­nann­ten „Geset­zes über die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung” in Meck­len­burg-Vor­pom­mern für grund­ge­setz­wid­rig erklärt. Die dar­in gestat­te­ten heim­li­chen Über­wa­chungs­maß­nah­men der Poli­zei sei­en nicht ver­hält­nis­mä­ßig, so die Karls­ru­her Rich­ter. Dabei geht es sowohl um Wohn­raum­über­wa­chung als auch um Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung und soge­nann­te Online-Durchsuchungen. 

Bei­spiels­wei­se sei nicht hin­rei­chend bestimmt gere­gelt, dass dies der Abwehr einer kon­kre­ti­sier­ten Gefahr die­nen muss. Die Ras­ter­fahn­dung sei ver­fas­sungs­wid­rig, unter ande­rem weil die Vor­schrift kei­ne kon­kre­te Gefahr vor­aus­set­ze. Ein Teil der ver­fas­sungs­wid­ri­gen Vor­schrif­ten wer­de aber nicht für nich­tig, son­dern ledig­lich für mit der Ver­fas­sung unver­ein­bar erklärt – ver­bun­den mit der Anord­nung ihrer befris­te­ten Fort­gel­tung bis 31. Dezem­ber 2023. Bis dahin muss das Land die Vor­schrif­ten ändern. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Poli­zei, über dts Nachrichtenagentur

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