Kom­mis­si­on zu Abtrei­bungs­pa­ra­graf §218 soll vor Ostern starten

In der Debat­te um die Strei­chung des Abtrei­bungs­pa­ra­gra­fen §218 aus dem Straf­ge­setz­buch will Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Mar­co Busch­mann das Votum einer Exper­ten­kom­mis­si­on abwar­ten. „Die Kom­mis­si­on wird noch vor Ostern ihre Arbeit auf­neh­men”, sag­te der FDP-Poli­ti­ker den Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Frei­tag­aus­ga­ben). Ziel sei es, dass inner­halb eines Jah­res ein Ergeb­nis vorliege. 

„Wenn die Kom­mis­si­on eine Lösung fin­det, wer­den wir das gründ­lich anse­hen und dann poli­tisch ent­schei­den”, so Busch­mann. Die Kom­mis­si­on wer­de aus Juris­ten und Medi­zi­nern bestehen, kün­dig­te der Minis­ter an. Sie habe den Auf­trag zu prü­fen, ob es ein ver­fas­sungs­fes­tes Modell geben kön­ne, das das unge­bo­re­ne Leben aus­rei­chend schüt­ze, aber ohne das Straf­ge­setz­buch aus­kom­me. „Wir soll­ten nicht den Feh­ler bege­hen, der Kom­mis­si­on ein Ergeb­nis vor­zu­ge­ben.” Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Lisa Paus (Grü­ne) hat­te die Abschaf­fung des Para­gra­fen 218 gefor­dert und damit eine gene­rel­le Straf­frei­heit bei Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen. Der­zeit gilt der Schwan­ger­schafts­ab­bruch als Straf­tat, bleibt aber unter bestimm­ten Bedin­gun­gen straf­frei. Die aktu­el­le Rechts­la­ge gehe auf die Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zurück und bin­de daher auch den Gesetz­ge­ber, argu­men­tier­te Busch­mann. Natür­lich kön­ne Paus ihre Mei­nung dazu äußern. „Es besorgt mich aber, dass durch öffent­li­che Vor­fest­le­gun­gen, was man sich als Ergeb­nis der Kom­mis­si­on wünscht, die­se sich nicht frei in ihrer Arbeit fühlt”, so Busch­mann. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Das Straf­ge­setz­buch in einer Biblio­thek, über dts Nachrichtenagentur

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