„Lex Musk” – Twit­ter ändert Nutzungsbedingungen

San Fran­cis­co (dts Nach­rich­ten­agen­tur) – Der Kurz­nach­rich­ten­dienst Twit­ter ändert sei­ne Nut­zungs­be­din­gun­gen. Ab sofort sei es ver­bo­ten, den aktu­el­len Stand­ort einer ande­ren Per­son live zu ver­öf­fent­li­chen, teil­te das Unter­neh­men am Mitt­woch (Orts­zeit) mit. Dadurch bestehe die erhöh­te Gefahr einer Kör­per­ver­let­zung, so Twitter. 

Den eige­nen Stand­ort kön­ne man aber wei­ter­hin twit­tern, auch his­to­ri­sche Daten sei­en erlaubt. Auch Inhal­te, die Stand­ort­in­for­ma­tio­nen im Zusam­men­hang mit einem öffent­li­chen Ereig­nis wie einem Kon­zert oder einer poli­ti­schen Ver­an­stal­tung tei­len, sei­en wei­ter zuläs­sig. Die neue Twit­ter-Regel hört sich wie für Twit­ter-Eigen­tü­mer Elon Musk gemacht an. Der lag schon vor sei­ner Über­nah­me des Kurz­nach­rich­ten­diens­tes mit einem Nut­zer im Clinch, der seit Jah­ren live den Stand­ort von Elon Musks Pri­vat­jet twit­ter­te. Am Sonn­tag hat­te der Account-Inha­ber noch öffent­lich dar­über geklagt, dass Twit­ter „Shadow­ban­ning” betrei­be – also die Sicht­bar­keit ein­schrän­ke. Nun wur­de sein Kon­to dau­er­haft gesperrt.

Foto: Twit­ter-Nut­zer an einem Com­pu­ter, über dts Nachrichtenagentur

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