Nah­les zwei­felt an Erfolg des Einwanderungsgesetzes

Die Vor­stands­vor­sit­zen­de der Bun­des­agen­tur für Arbeit, Andrea Nah­les, zwei­felt auf­grund schlep­pen­der Visa­ver­ga­be in den deut­schen Aus­lands­ver­tre­tun­gen und Eng­päs­sen bei den Aus­län­der­be­hör­den am Erfolg das geplan­ten Ein­wan­de­rungs­ge­set­zes. Sie sei „nicht über­zeugt, dass mit den Vor­schlä­gen die nöti­ge Zahl an Arbeits­kräf­ten erreicht wer­den kann”, sag­te die ehe­ma­li­ge SPD-Che­fin der „Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Sonn­tags­zei­tung” (FAS). „Da gibt es immer noch zu vie­le Nadelöhre.” 

Ein Pro­ble­me sei­en die deut­schen Kon­su­la­te im Aus­land. „Wir wis­sen aus der Pra­xis, dass es dort teil­wei­se mona­te­lan­ge War­te­zei­ten gibt”, kri­ti­siert Nah­les die Pra­xis in der Behör­de von Außen­mi­nis­te­rin Anna­le­na Baer­bock (Grü­ne). „Das ist ein erheb­li­cher Wett­be­werbs­nach­teil gegen­über ande­ren Län­dern, dabei sind wir mit unse­rer kom­pli­zier­ten Spra­che gegen­über der eng­lisch­spra­chi­gen Welt sowie­so schon im Nach­teil.” Die Agen­tur­che­fin schlägt vor, im Aus­land nur sicher­heits­re­le­van­te Fra­gen zu klä­ren, um die Ver­fah­ren zu beschleu­ni­gen. „Dann könn­ten die Arbeits­kräf­te zunächst ein­rei­sen, die recht­li­chen Fra­gen klärt man hier in Deutsch­land.” Das nächs­te Pro­blem sei­en aller­dings die oft schlecht aus­ge­stat­te­ten Aus­län­der­be­hör­den der Kom­mu­nen. Eini­ge Bun­des­län­der wie Bay­ern oder das Saar­land hät­ten jetzt eine lan­des­wei­te Anlauf­stel­le. „Die­sen Wege soll­ten auch ande­re gehen”, ver­langt Nah­les. Dar­über hin­aus müs­se Deutsch­land im Aus­land akti­ver für sich wer­ben. Das sei aller­dings nicht die Auf­ga­be der Bun­des­agen­tur für Arbeit, „dafür hät­ten wir im Moment im Übri­gen auch gar nicht genü­gend Per­so­nal”. Das Bun­des­ka­bi­nett hat­te Ende Novem­ber Eck­punk­te für ein Fach­kräf­te-Ein­wan­de­rungs­ge­setz beschlos­sen. Es sieht unter ande­rem eine „Chan­cen­kar­te” vor, mit der poten­ti­el­le Arbeits­kräf­te nach Deutsch­land ein­rei­sen kön­nen, ohne bereits vom Aus­land aus einen fes­ten Arbeits­ver­trag vor­zu­wei­sen. Dar­über hin­aus sol­len Gehalts­schwel­len gesenkt und die Aner­ken­nung aus­län­di­scher Qua­li­fi­ka­tio­nen erleich­tert wer­den. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Andrea Nah­les, über dts Nachrichtenagentur

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