NRW: Bafög-Anträ­ge sta­peln sich – War­te­zeit von bis zu elf Monaten

In der Bezirks­re­gie­rung Köln, der ein­zi­gen zustän­di­gen Stel­le zur Bewil­li­gung des soge­nann­ten „Auf­stiegs-Bafög” oder „Meis­ter-Bafög” (Anträ­ge nach dem AFBG) in NRW, hat sich ein Antragstau von etwa 10.000 unbe­ar­bei­te­ten Anträ­gen gebil­det. Das berich­tet die „Rhei­ni­sche Post” (Diens­tag) unter Beru­fung auf Anga­ben der Bezirks­re­gie­rung. Da die Anträ­ge der Rei­he nach abge­ar­bei­tet wer­den, kommt es zu lan­gen Ver­zö­ge­run­gen, bis Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen bewil­ligt werden. 

Der Zei­tung zufol­ge waren zum Stich­tag 3. Febru­ar 2023 im Bereich „Voll­zeit” die­je­ni­gen Anträ­ge erst­mals bear­bei­tet, die am 15. Mai 2022 bei der Behör­de ein­ge­gan­gen waren. Bei den Teil­zeit-Anträ­gen wur­de als Bear­bei­tungs­stand der 9. März genannt. Zugleich war die Ten­denz bei der Anzahl der ein­ge­hen­den Anträ­ge nach Anga­ben der Bezirks­re­gie­rung über die ver­gan­ge­nen Jah­re stei­gend. So habe es im Jahr 2019 noch 14.832 Anträ­ge gege­ben, im Jahr 2020 waren es 17.480 Anträ­ge, im Jahr 2021 waren es 18.585 Anträ­ge. Die Aus­wer­tung für das Jahr 2022 lie­ge noch nicht vor. Nach Aus­kunft der Behör­de sind der­zeit 25 Per­so­nen (Teil­zeit- und Voll­zeit­kräf­te) in der Antrags­be­ar­bei­tung ein­ge­setzt, davon vier noch in der Ein­ar­bei­tung. Wei­te­re zwölf Teil­zeit- und Voll­zeit­kräf­te sei­en bereits in Aus­wahl­ver­fah­ren gefun­den, aus­ge­wählt und befän­den sich im Ein­stel­lungs­pro­zess; sie wür­den vor­aus­sicht­lich in den nächs­ten Wochen mit der Ein­ar­bei­tung begin­nen kön­nen. „Die übri­gen im Nach­trags­haus­halt zur Ver­fü­gung gestell­ten Stel­len sind bezie­hungs­wei­se wer­den wei­ter­hin aus­ge­schrie­ben, um sie mög­lichst bald beset­zen zu kön­nen”, teil­te die Bezirks­re­gie­rung wei­ter mit. „Somit wären wei­te­re zwölf Stel­len für die Antrags­be­ar­bei­tung im AFBG ver­füg­bar.” Das NRW-Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um erklär­te auf Anfra­ge der „Rhei­ni­schen Post” zu der The­ma­tik: „Vor dem Hin­ter­grund der lan­gen Bear­bei­tungs­zei­ten bei Anträ­gen auf Leis­tun­gen nach dem Auf­stiegs­fort­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz (AFBG) haben das Minis­te­ri­um des Innern sowie das Minis­te­ri­um für Schu­le und Bil­dung mit der Bezirks­re­gie­rung Köln Maß­nah­men auf ver­schie­de­nen Ebe­nen abge­stimmt, um die bestehen­den Rück­stän­de schnellst­mög­lich auf­zu­ar­bei­ten, die Bear­bei­tungs­zeit­räu­me deut­lich zu redu­zie­ren und dau­er­haft kei­ne neu­en Ver­zö­ge­run­gen auf­kom­men zu las­sen.” Neben der per­so­nel­len Ver­stär­kung habe die Bezirks­re­gie­rung Köln „auf Betrei­ben des Minis­te­ri­ums für Schu­le und Bil­dung die Aus­schrei­bung für einen exter­nen Per­so­nal­dienst­leis­ter ver­an­lasst, wel­cher zusätz­li­ches Per­so­nal für einen befris­te­ten Zeit­raum zur Ver­fü­gung stel­len soll”. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Bücher in einer Biblio­thek, über dts Nachrichtenagentur

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