Nur weni­ge Anträ­ge ukrai­ni­scher Ärz­te in Deutschland

Die Hoff­nung im deut­schen Gesund­heits­we­sen, dass geflüch­te­te Ärz­te aus der Ukrai­ne den Man­gel an Medi­zi­nern in Deutsch­land lin­dern könn­ten, hat sich bis­her nicht erfüllt. Vie­ler­orts wur­den seit Kriegs­be­ginn nur weni­ge Anträ­ge auf Berufs­er­laub­nis von Medi­zi­nern aus dem ost­eu­ro­päi­schen Staat gestellt, schreibt der „Spie­gel” unter Beru­fung auf die Appro­ba­ti­ons­be­hör­den der Bun­des­län­der. Im Saar­land etwa lagen ledig­lich zwei Anträ­ge vor, in Hes­sen einer, in Bre­men gar keiner. 

In Rhein­land-Pfalz konn­ten bis­her zwei Berufs­ge­neh­mi­gun­gen erteilt wer­den, die auf Anträ­gen beru­hen, die nach Beginn des Kriegs ein­ge­gan­gen sind. Die Hür­den, als Arzt mit aus­län­di­schem Abschluss in Deutsch­land zuge­las­sen zu wer­den oder eine Berufs­er­laub­nis zu bekom­men, sind hoch – und erschwer­ten wohl auch den Start von Inter­es­sen­ten aus der Ukrai­ne. In Ber­lin wur­den 2022 immer­hin 32 Anträ­ge ein­ge­reicht, bei allen fehl­ten jedoch noch Tei­le der erfor­der­li­chen Unter­la­gen. Die­se muss­te die Behör­de nach­for­dern. In Sach­sen-Anhalt regis­trier­te man 19 Anträ­ge, kei­ner davon konn­te bis­her geneh­migt wer­den. Bei der Regie­rung von Ober­bay­ern wur­den seit Kriegs­be­ginn 110 ent­spre­chen­de Anträ­ge gestellt, 22 wur­den geneh­migt. Dort ver­weist man dar­auf, dass „die sprach­li­chen Fähig­kei­ten oft erst ange­eig­net wer­den müs­sen”. Dies neh­me in der Regel meh­re­re Mona­te in Anspruch. Des­halb habe nur ein Bruch­teil der Antrag­stel­ler bereits eine Berufs­er­laub­nis oder Appro­ba­ti­on erhal­ten. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Ankunft von Flücht­lin­gen aus der Ukrai­ne in Deutsch­land, über dts Nachrichtenagentur

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