Senio­ren­ver­band für Grund­ge­setz­än­de­rung gegen Altersdiskriminierung

Die Vor­sit­zen­de der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft der Senio­ren­or­ga­ni­sa­tio­nen, Regi­na Gör­ner, for­dert mehr Qua­li­fi­zie­rungs­an­ge­bo­te für älte­re Men­schen zum The­ma Digi­ta­li­sie­rung sowie eine Grund­ge­setz­än­de­rung gegen Alters­dis­kri­mi­nie­rung. „Tat­säch­lich wird in immer mehr All­tags­fäl­len Inter­net­zu­gang ver­langt, zum Bei­spiel für das 49-Euro-Ticket”, sag­te sie dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land”. Dazu bekom­me sie gera­de sehr vie­le Mails und Briefe. 

„Es gibt unend­lich vie­le wei­te­re Bei­spie­le, bei denen älte­re Men­schen fak­tisch aus­ge­schlos­sen wer­den.” Es sei­en jeden­falls immer mehr Men­schen betrof­fen. „Älte­re Men­schen wol­len und müs­sen ihre Grund­steu­er­klä­rung machen. Sie müs­sen ihre Bank­ge­schäf­te regeln oder wol­len ein Bahn­ti­cket kau­fen. All das funk­tio­niert ohne digi­ta­le Grund­kennt­nis­se nicht oder nur mit erheb­li­chen Schwie­rig­kei­ten. Wir müs­sen des­halb grund­sätz­lich etwas ändern.” Vie­le Men­schen wür­den mitt­ler­wei­le „regel­recht zor­nig, weil sie gezwun­gen wer­den, ohne Qua­li­fi­zie­rung digi­ta­le Ver­fah­ren zu nut­zen, obwohl es um ihre Rech­te geht”. Für die not­wen­di­ge Qua­li­fi­zie­rung müs­se man vie­le Älte­re „da abho­len, wo sie sind – zum Bei­spiel vor den Fern­seh­ge­rä­ten”, füg­te die 72-Jäh­ri­ge hin­zu. „Vie­le Älte­re haben einen hohen Fern­seh­kon­sum, aber in unse­ren Pro­gram­men gibt es für die­se Grup­pe kei­ne Sen­dun­gen, die Grund­kennt­nis­se der Digi­ta­li­sie­rung ver­mit­teln. Dabei gibt es erfolg­rei­che Bei­spie­le, zum Bei­spiel den ‘7. Sinn‘, mit dem frü­her die Bevöl­ke­rung über Ver­kehrs­si­cher­heit auf­ge­klärt wur­de.” So etwas lehn­ten die Rund­funk­an­stal­ten bis­her ab. „Damit wird eine gro­ße Chan­ce ver­spielt.” Gör­ner for­der­te zudem eine Ver­fas­sungs­än­de­rung, um Alters­dis­kri­mi­nie­rung ganz grund­sätz­lich zu begeg­nen. „Wir for­dern, dass das Ver­bot der Alters­dis­kri­mi­nie­rung ins Grund­ge­setz auf­ge­nom­men wird”, sag­te sie dem RND. „Denn schon die Benen­nung von Pro­ble­men im Grund­ge­setz löst eine Wir­kung aus. Wenn Men­schen wis­sen, dass sie einen Anspruch auf etwas haben, dann for­dern sie das auch ein.” Gör­ner schloss sich damit einer ent­spre­chen­den For­de­rung der Lei­te­rin der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le des Bun­des, Fer­da Ata­man, an. Die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft der Senio­ren­or­ga­ni­sa­tio­nen hat 130 Mit­glie­der. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Senio­ren und Jugend­li­che, über dts Nachrichtenagentur

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