Steu­er­ein­nah­men in 2022 noch höher als erwartet

Ber­lin (dts Nach­rich­ten­agen­tur) – Bund und Län­der haben im Jahr 2022 noch mehr Steu­ern ein­ge­nom­men als bei der letz­ten offi­zi­el­len Schät­zung im Novem­ber erwar­tet. Ins­ge­samt betrug das Steu­er­auf­kom­men 814,9 Mil­li­ar­den Euro und damit über fünf Mil­li­ar­den mehr als erwar­tet, wie aus dem Monats­be­richt des Finanz­mi­nis­te­ri­ums für Janu­ar her­vor­geht, der am Frei­tag­mor­gen ver­öf­fent­licht wird. Größ­ter Ein­zel­pos­ten war dabei die Umsatz­steu­er, die 284,9 Mil­li­ar­den Euro in die Staats­kas­se spül­te, knapp 1,5 Mil­li­ar­den mehr als zuletzt prognostiziert. 

Dahin­ter folgt mit 227,2 Mil­li­ar­den Euro die Lohn­steu­er, erwar­tet wor­den waren 226,9 Mil­li­ar­den. Ins­ge­samt nah­men Bund und Län­der damit 7,1 Pro­zent mehr ein als in 2021, vor­her­ge­sagt wor­den war ein Plus von 6,4 Pro­zent. Im Dezem­ber war das Steu­er­auf­kom­men mit 108,9 Mil­li­ar­den Euro zwar wie immer im Ver­gleich mit ande­ren Mona­ten über­durch­schnitt­lich hoch, aller­dings 2,4 Pro­zent nied­ri­ger als im Vor­jahr. Grund sei ein „Son­der­ein­fluss” bei der Ein­fuhr­um­satz­steu­er gewe­sen, wo der Vor­jah­res­wert auf­grund eines kas­sen­tech­ni­schen Effekts deut­lich erhöht gewe­sen sei, so das Minis­te­ri­um. Ein­nah­me­rück­gän­ge ver­zeich­ne­ten neben den Steu­ern vom Umsatz, bei denen sich zusätz­lich zum Son­der­ein­fluss bei der Ein­fuhr­um­satz­steu­er auch die tem­po­rä­re Sen­kung des Umsatz­steu­er­sat­zes auf Gas und Fern­wär­me auf­kom­mens­min­dernd bemerk­bar mach­te, auch die nicht ver­an­lag­ten Steu­ern vom Ertrag sowie die Abgel­tungs­steu­er auf Zins- und Ver­äu­ße­rungs­er­trä­ge. Dem­ge­gen­über stan­den Auf­kom­mens­zu­wäch­se vor allem bei der Lohn- und Kör­per­schaft­steu­er. Die Ein­nah­men aus den Bun­des­steu­ern gin­gen im Dezem­ber um 2,1 Pro­zent zurück. Hier wie­sen Energie‑, Kraft­fahr­zeug- und Strom­steu­er Rück­gän­ge auf. Die Ein­nah­men aus den Län­der­steu­ern ver­zeich­ne­ten ein Minus von 23,1 Pro­zent zum Vor­jah­res­mo­nat, bedingt vor allem durch Ein­nah­me­rück­gän­ge der bei­den auf­kom­mens­stärks­ten Län­der­steu­ern – der Grund­er­werb- sowie der Erbschaftsteuer.

Foto: Finanz­mi­nis­te­ri­um, über dts Nachrichtenagentur

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