Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion konkretisiert das Gegenkonzept der AfD zum Bürgergeld.
So sollen Empfänger von Arbeitslosengeld I laut einem Bundestagsantrag zu einer sogenannten „Bürgerarbeit” verpflichtet werden. Menschen, die diese Arbeit verweigern, sollen keine Barmittel, sondern lediglich eine „Sachleistungs-Debitkarte” erhalten, mit der die Entscheidungsfreiheit der Empfänger eingeschränkt werde. „Die Besitzer können damit ausschließlich bestimmte Güter wie Lebensmittel, Kleidung oder Waren des täglichen Bedarfs erwerben. Alkohol, Zigaretten, Luxusprodukte und die freie Verfügbarkeit über das Geld sind dagegen ausgeschlossen”, sagte Norbert Kleinwächter der „Welt”.
Dagmar König, Mitglied im Verdi-Bundesvorstand und Vize-Bundesvorsitzende der CDU-Parteigliederung Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft, kritisiert den Vorschlag scharf: „Die AfD stigmatisiert Arbeitslose als Menschen, die sich auf die faule Haut legen und ihren Alkoholkonsum oder gar Luxusprodukte finanzieren lassen. Die Realität von Bedürftigen ist davon weit entfernt, ihr Leben ist nicht spaßbehaftet”, sagte sie.
Der Rechtsprofessor Georg Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, hält den AfD-Vorschlag zur Arbeitspflicht für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. „Der Staat kann Kooperationen einfordern. An den Erhalt von Sozialleistungen aber eine so weitgehende Pflicht zur Bürgerarbeit zu knüpfen, erachte ich als verfassungswidrig”, so Thüsing. „Die soziale Grundsicherung steht den Bürgern nicht als Almosen des Staates zu, sondern als Anspruch gegen den Staat. Der Staat ist aufgrund der Menschenwürdegarantie zu ihr verpflichtet”, sagte der Rechtsprofessor weiter.