AfD: Par­tei geht gegen Ver­fas­sungs­schutz-Urteil in Berufung

Alternative für Deutschland - AfD - Plakat - Büro Foto: Ausgedrucktes Plakat von der Partei Alternative für Deutschland (AfD), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die AfD will gegen das Ver­fas­sungs­schutz-Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Köln Beru­fung einlegen.

Dies habe der Bun­des­vor­stand der Par­tei beschlos­sen, berich­tet die „Welt”. Das Köl­ner Gericht hat­te am 8. März ent­schie­den, dass das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz die AfD als Ver­dachts­fall im Bereich Rechts­extre­mis­mus ein­stu­fen und dem­nach die gesam­te Par­tei beob­ach­ten darf. Da den Betei­lig­ten das schrift­li­che Urteil am 3. Mai zuge­gan­gen war, muss eine Beru­fung bis zum 3. Juni ein­ge­legt wer­den. Zustän­dig ist das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt für das Land Nord­rhein-West­fa­len. Inner­halb eines wei­te­ren Monats muss die Beru­fung begrün­det werden.

„Auch die schrift­li­che Urteils­be­grün­dung hat unse­rer Ansicht nach gleich mehr­fach gezeigt, dass die Argu­men­ta­ti­on der Rich­ter nicht nach­voll­zieh­bar ist”, sag­te ein Par­tei­spre­cher der Zei­tung. Die Ein­stu­fung als Ver­dachts­fall sei „in jeder Hin­sicht unge­recht­fer­tigt”, wes­halb sich die AfD „mit allen Mit­teln” dage­gen weh­ren wer­de. „Wir gehen fest davon aus, dass uns die nächst­hö­he­re Instanz in die­ser Hin­sicht recht geben wird”, so der Spre­cher wei­ter. „Betrof­fen und geschä­digt ist durch das Köl­ner Fehl­ur­teil mit der AfD eine Par­tei, die in jeder Hin­sicht fest in der frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung wur­zelt.” Das Ver­wal­tungs­ge­richt hat­te in sei­nem Urteil fest­ge­stellt, dass es in der AfD „hin­rei­chend gewich­ti­ge tat­säch­li­che Anhalts­punk­te für Bestre­bun­gen gegen die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung” gebe.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.