Apo­the­ken: Jens Spahn kürzt Ver­gü­tung für FFP2-Masken

Berliner Verkehrsbetriebe - BVG - Straßenbahn - Polizei - Polizisten - Maskenkontrolle - Oktober 2020 - Berlin Foto: Polizei kontrolliert Maskenpflicht in U-Bahn (Berlin), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bun­des­ge­sund­heits­mis­ter Jens Spahn hat auf Kri­tik an über­höh­ten Erstat­tungs­pau­scha­len reagiert.

Wie aus einem Refe­ren­ten­ent­wurf zur Ände­rung der Coro­na­vi­rus-Schutz­mas­ken-Ver­ord­nung her­vor­geht, über den die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” berich­ten, sol­len Apo­the­ker statt der bis­lang 6,00 Euro pro Mas­ke in der drit­ten Ver­teil­wel­le ab dem 10. Febru­ar 2021 nur noch 3,30 Euro je Mas­ke abrech­nen kön­nen. Aller­dings kommt zu den 3,30 Euro noch die Umsatz­steu­er hin­zu, die bis­lang in den 6 Euro ent­hal­ten gewe­sen ist.

Ange­sichts von Ein­kaufs­prei­sen zwi­schen 60 und 70 Cent je Mas­ke hat­te es zuletzt schar­fe Kri­tik an den Ver­gü­tungs­sät­zen gege­ben. „Dem Bund kön­nen durch die Absen­kung des Erstat­tungs­prei­ses für die Schutz­mas­ken von sechs Euro inklu­si­ve Umsatz­steu­er auf 3,30 Euro zuzüg­lich Umsatz­steu­er gerin­ge­re Kos­ten in Höhe von rund 465 Mil­lio­nen Euro ent­ste­hen”, heißt es in dem Refe­ren­ten­ent­wurf auf dem Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um. In dem Ent­wurf ist auch die geplan­te Ver­tei­lung von FFP2-Mas­ken an Grund­si­che­rungs­emp­fän­ger gere­gelt. Zehn Schutz­mas­ken soll jeder der etwa fünf Mil­lio­nen Bezie­her von Arbeits­lo­sen­geld II in der Apo­the­ke abho­len können.

Spahns Minis­te­ri­um kal­ku­liert dafür mit Zusatz­kos­ten von rund 200 Mil­lio­nen Euro. „Das umständ­li­che und auf­wen­di­ge Ver­teil­ver­fah­ren über die Apo­the­ken wird fort­ge­setzt und auf die fünf Mil­lio­nen Bezie­her von Grund­si­che­rung aus­ge­dehnt”, kri­ti­sier­te die Grü­nen-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Maria Klein-Schmeink. „Die Bun­des­re­gie­rung ist nicht bereit, die SGB II-Regel­sät­ze um pan­de­mie­be­ding­te Mehr­kos­ten anzu­he­ben”, beklag­te die Parlamentarierin.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.