Atom­aus­stieg: Bund zahlt 2,4 Mil­li­ar­den Euro Entschädigung

Strommast - Freileitungsmast - Hochspannungsmast - Strom - Gerüst Foto: Sicht auf einen Strommast am Himmel, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bund zahlt den Ener­gie­ver­sor­gern 2,4 Mil­li­ar­den Euro Ent­schä­di­gung für den vor­zei­ti­gen Atomausstieg.

Das teil­te das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um am Frei­tag mit und bestä­tig­te damit Medi­en­be­rich­te vom Vor­tag. Im Ein­zel­nen bedeu­ten dies Zah­lun­gen von 1,425 Mil­li­ar­den Euro an Vat­ten­fall, 880 Mil­lio­nen Euro an RWE, 80 Mil­lio­nen Euro an EnBW und 42,5 Mil­lio­nen Euro an Eon/PreussenElektra. Hin­ter­grund ist der beschleu­nig­te Atom­aus­stiegs nach der Reak­tor­ka­ta­stro­phe von Fuku­shi­ma 2011. Auch alle damit in Zusam­men­hang ste­hen­den Rechts­strei­tig­kei­ten sol­len bei­gelegt werden.

Dass ein sol­cher Aus­gleich erfor­der­lich ist, hat­te das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt dem Grun­de nach bereits in sei­nen Ent­schei­dun­gen vom 06. Dezem­ber 2016 und 29. Sep­tem­ber 2020 fest­ge­stellt. Die Eini­gung hat nach Anga­ben des Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums kei­ne Fol­gen für den Atom­aus­stieg. Es bleibt dabei, dass das letz­te deut­sche Atom­kraft­werk spä­tes­tens Ende 2022 vom Netz geht.