Die Bundesregierung hat von insgesamt 92 gegen Deutschland eröffneten EU-Vertragsverletzungsverfahren erst 41 beenden können.
Das berichtet die „Rheinische Post” (Donnerstagausgabe). 51 Verfahren laufen weiterhin und müssen nun von der nächsten Bundesregierung bearbeitet werden, geht aus der Antwort der Regierung auf eine schriftliche Frage des FDP-Abgeordneten Markus Herbrand hervor, über die die Zeitung berichtet. Demnach konnte in der Zuständigkeit von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier von 16 eingeleiteten Verfahren erst eines beendet werden.
Auch bei Finanzminister Olaf Scholz wurden nur fünf von 15 Verfahren eingestellt, die die EU-Kommission gegen Deutschland wegen Verstößen gegen EU-Richtlinien eingeleitet oder wegen unzureichender Umsetzung erneuert hat. Unter den noch laufenden Vertragsverletzungsverfahren bei Scholz stechen vor allem drei hervor, die nicht gut zu den Versprechen des SPD-Kanzlerkandidaten passen: So hat Deutschland bisher die Vorschriften der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche nicht zufriedenstellend umgesetzt. Ebenso hinkt die Bundesregierung bei der Bekämpfung der Umsatzsteuerausfälle bei elektronischen Marktplätzen hinterher.
Das Gleiche gilt bei den Vorschriften der EU zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken. „Die mangelhafte Umsetzung von EU-Richtlinien schadet dem deutschen Ansehen und konterkariert europaweite Bemühungen, um etwa Steuervermeidung, Geldwäsche und Umsatzsteuerbetrug international wirksam zu bekämpfen”, sagte FDP-Politiker Herbrand. „Mir ist völlig unverständlich, weshalb der Finanzminister bei so wichtigen Vorhaben herumtrödelt und seine Hausaufgaben auf die lange Bank schiebt, sich aber sonst als Vorreiter bei diesen Themen präsentiert”, sagte der Liberale.