Ber­lin: Bun­des­ka­bi­nett beschließt 12 Euro Mindestlohn

Reinigungskraft - Reinigung - Treppe - U-Bahn-Station - Person - Wand - Lampen - Eimer Foto: Sicht auf eine Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung hat den Weg für eine Erhö­hung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns auf 12 Euro pro Stun­de frei gemacht.

Das Kabi­nett bil­lig­te am Mitt­woch einen ent­spre­chen­den Geset­zes­ent­wurf von Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil. Die­ser sieht vor, dass die Erhö­hung ab 1. Okto­ber greift. Bereits zum 1. Juli steigt der Min­dest­lohn auf 10,45 Euro. Die Erhö­hung im Juli basiert auf einem Vor­schlag der Min­dest­lohn­kom­mis­si­on, die im Okto­ber auf einer gesetz­ge­be­ri­schen Initia­ti­ve. Für wei­te­re Anpas­sun­gen soll wie­der die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on ver­ant­wort­lich sein.

SPD und Grü­ne hat­ten die Min­dest­lohn­er­hö­hung im Wahl­kampf ver­spro­chen und sich in den Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen durch­ge­setzt. Die Bun­des­bank erwar­tet durch die Anhe­bung ein zurück­ge­hen­des Arbeits­vo­lu­men, eine höhe­re Infla­ti­on sowie ein zuerst stei­gen­des, dann aber zurück­ge­hen­des rea­les Brut­to­in­lands­pro­dukt, wie aus dem Monats­be­richt für Febru­ar hervorgeht.

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