Ber­lin: Bun­des­re­gie­rung plant Daten­spei­cher im Ausland

Frau - Computer - Tisch - Windows - Monitor - Kabel - Computer - PC Foto: Eine Frau, die einen Computer nutzt, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Unter dem Ein­druck des Ukrai­ne-Kriegs plant das Aus­wär­ti­ge Amt die Ein­rich­tung eines Rechen­zen­trums mit Regie­rungs­da­ten im Ausland.

Ziel sei die „Schaf­fung eines digi­ta­len Aus­weichsit­zes der Bun­des­re­gie­rung als digi­ta­ler Zwil­ling des Regie­rungs­han­delns”, heißt es in einem Stra­te­gie­pa­pier mit dem Titel „Akti­ons­plan Cyber­si­cher­heit”, über das die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” in ihren Mitt­woch­aus­ga­ben berich­ten. Dadurch kön­ne Deutsch­land „nicht nur sei­ne Resi­li­enz stär­ken, son­dern auch ein star­kes cyber­au­ßen­po­li­ti­sches Zei­chen set­zen”. Der Hoch­si­cher­heits-Daten­spei­cher im Aus­land müs­se völ­ker­recht­lich durch ein bila­te­ra­les Abkom­men mit dem betref­fen­den Staat abge­si­chert wer­den. Als Vor­bild wird Est­land genannt, das seit 2018 eine soge­nann­te „Daten­bot­schaft” mit staat­li­chen Daten, dar­un­ter Renten‑, Steuer‑, Pass- und Katas­ter­da­ten, in Luxem­burg ein­ge­rich­tet hat.

In Regie­rungs­krei­sen hieß es, das Vor­ha­ben des Ser­vers im Aus­land ste­he „noch unter Finan­zie­rungs­vor­be­halt”. Eine Fest­le­gung auf ein Land, in dem das Rechen­zen­trum ste­hen soll, gibt es in dem Papier nicht. Im Bereich der Cyber­si­cher­heit bestehe „drin­gen­der Hand­lungs­be­darf”, heißt es in der Stra­te­gie-Fest­le­gung wei­ter. Aus­drück­lich wird dabei auf den Ukrai­ne­krieg ver­wie­sen: „Russ­lands völ­ker­rechts­wid­ri­ger Angriffs­krieg in der Ukrai­ne mar­kiert auch eine Zei­ten­wen­de für den Cyber­raum als Schau­platz moder­ner Kriegs­füh­rung und legt unse­re eige­ne Ver­wund­bar­keit offen”, heißt es dort. Das Aus­wär­ti­ge Amt schließt sich zudem der For­de­rung von Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rin Nan­cy Faser an, die die Zustän­dig­keit für Cyber­si­cher­heit beim Bund kon­zen­trie­ren und dafür eine Grund­ge­setz­än­de­rung ansto­ßen will. Eine Bun­des­kom­pe­tenz über eine „gefah­ren­ab­wehr­recht­li­che Son­der­zu­stän­dig­keit” sei not­wen­dig, „um bei bedeu­ten­den, kom­ple­xen län­der­über­grei­fen­den Cyber­ge­fah­ren­la­gen aktiv wer­den zu kön­nen”, heißt es in dem Minis­te­ri­ums-Stra­te­gie­pa­pier. Wich­tig sei es zudem, zu klä­ren, „wel­che Behörde(n) auf Bun­des­ebe­ne für Cyber­ab­wehr zustän­dig sein sol­len”, for­dern die Diplo­ma­ten wei­ter. Auch müs­se fest­ge­legt wer­den, wie der Bun­des­tag ein­be­zo­gen wer­de: „Fra­gen der par­la­men­ta­ri­schen Kon­trol­le sind im Vor­feld zu klären”.

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