Ber­lin: Bun­des­re­gie­rung wer­tet Coro­na nicht als Berufskrankheit

Arbeitsecke - Schreibtisch - Stuhl - Lampe Foto: Sicht auf eine Arbeitsecke mit Schreibtisch und Stuhl, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung will Covid-19 nicht als Berufs­krank­heit aner­ken­nen. Das geht aus einem Schrei­ben des zustän­di­gen Staats­se­kre­tärs im Arbeits­mi­nis­te­ri­um hervor.

Brei­ten­bach hat­te vor eini­gen Wochen an Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD) appel­liert, das durch Sars-Cov‑2 aus­ge­lös­te Lun­gen­lei­den in Bran­chen mit viel Publi­kums­ver­kehr als Berufs­krank­heit regis­trie­ren zu las­sen – bei­spiels­wei­se für Kitas, Super­märk­te oder Lieferdienste.

Für die Fol­gen schwe­rer Coro­na­vi­rus-Infek­tio­nen wären im Fall einer Aner­ken­nung als Berufs­krank­heit nicht nur Kran­ken­kas­sen, son­dern auch Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten zustän­dig. Die dort ange­sie­del­ten, von den Arbeit­ge­bern finan­zier­ten Unfall­ver­si­che­run­gen müss­ten dann für Reha-Maß­nah­men und Ren­ten auf­kom­men. Bis­lang gel­ten Infek­ti­ons­krank­hei­ten nur in Kli­ni­ken, Pra­xen, Labo­ren und Pfle­ge­hei­men als Berufs­krank­heit. Schmach­ten­berg schrieb Brei­ten­bach dazu: „Ent­schei­dend ist also ein deut­lich erhöh­tes Infek­ti­ons­ri­si­ko, was sich in den ent­spre­chend höhe­ren Erkran­kungs­zah­len nie­der­ge­schla­gen haben muss. Eine nur theo­re­ti­sche Gefähr­dung kann eine sol­che Kau­sa­li­täts­ver­mu­tung nicht begründen”.

Dem Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um lägen jeden­falls kei­ne ent­spre­chen­den Daten aus den von Brei­ten­bach ange­spro­che­nen Bran­chen vor – man wol­le sich aber um genaue­re Zah­len bemü­hen. Eine Spre­che­rin Brei­ten­bachs sag­te, die Sena­to­rin wer­de sich nun dafür ein­set­zen, dass Ber­lin eine ent­spre­chen­de Bun­des­rats­in­itia­ti­ve starte.

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