Ber­lin: Bun­des­tag ver­zich­tet auf Haus­ver­bo­te für Aktivisten

Deutscher Bundestag - Parlament - Polizei - Polizisten - Wachschutz - Berlin Foto: Polizisten vor dem Deutschen Bundestag, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­tag hat bis­her kei­ne Haus­ver­bo­te für Akti­vis­ten der Grup­pen Letz­te Gene­ra­ti­on und Extinc­tion Rebel­li­on ausgesprochen.

Das berich­tet die „Welt am Sonn­tag” unter Ver­weis auf Anga­ben der Bun­des­tags­ver­wal­tung. Nach Infor­ma­tio­nen der Zei­tung war es ein 30 Jah­re alter Anhän­ger der Grup­pe „Letz­te Gene­ra­ti­on”, der am 11. Okto­ber 2022 um 20:56 Uhr Feu­er­alarm im Erd­ge­schoss des Paul-Löbe-Hau­ses aus­ge­löst hat­te. Dar­auf­hin muss­te das Gebäu­de geräumt und eine Ver­an­stal­tung der SPD-Frak­ti­on zum The­ma „Umwelt­kri­mi­na­li­tät” unter­bro­chen werden.

Nach Infor­ma­tio­nen der „Welt am Sonn­tag” war der Täter bereits in Schwe­den wegen einer Stra­ßen­blo­cka­de zu einer Bewäh­rungs­stra­fe ver­ur­teilt wor­den. Am Tag zuvor hat­te ein 19 Jah­re alter Akti­vist der Grup­pe in der Kup­pel des Reichs­tags eben­falls Feu­er­alarm aus­ge­löst. Auch gegen die­sen wur­de kein Haus­ver­bot ver­hängt, teil­te die Bun­des­tags­ver­wal­tung der „Welt am Sonn­tag” mit. Dem­nach erstat­te­te die Bun­des­tags­po­li­zei gegen bei­de Män­ner Straf­an­zei­ge wegen Haus­frie­dens­bruchs und Miss­brauchs des Notrufmelders.

Par­la­ments­prä­si­den­tin Bär­bel Bas woll­te sich auf Anfra­ge nicht zu den Feu­er­alar­men äußern. Ihre Stell­ver­tre­te­rin Kat­rin Göring-Eckardt nann­te Stö­run­gen des Par­la­ments­be­triebs inak­zep­ta­bel. „Jede Stö­rung ist zu ahn­den”, teil­te ihr Büro mit. Wie stark, ließ sie aller­dings offen. Deut­li­cher wur­de Vize­prä­si­den­tin Petra Pau: „Die Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Par­la­ments­be­triebs ist ein Ver­fas­sungs­gut, ihre Gefähr­dung oder gar Stö­rung ist klar rechts­wid­rig und daher nicht zu dul­den, son­dern wirk­sam zu sank­tio­nie­ren”. Pau zeig­te Ver­ständ­nis für die Stö­rer, weil sie „zwei­fel­los ein wich­ti­ges Anlie­gen” hät­ten. Die Zie­le sei­en legi­tim, die Metho­den aber „ein­deu­tig nicht legal”.

Wie nied­rig die Stra­fen für Stö­rer im Bun­des­tag sind, zeigt ein wei­te­rer Vor­fall vom 02. Juli 2020: Damals war es Umwelt­ak­ti­vis­ten von „Extinc­tion Rebel­li­on” gelun­gen, in der West­lob­by des Reichs­tags vor der dama­li­gen Kanz­le­rin Ange­la Mer­kel Flug­blät­ter zu wer­fen. „Im Zusam­men­hang mit der Akti­on wur­den fünf Buß­geld­be­schei­de zwi­schen 180 und 250 Euro erlas­sen und zwi­schen­zeit­lich bezahlt”, teil­te die Bun­des­tags­ver­wal­tung der „Welt am Sonn­tag” mit. Haus­ver­bo­te sei­en auch in die­sem Fall nicht ver­hängt worden.

SPD-Innen­ex­per­te Sebas­ti­an Fied­ler for­der­te här­te­re Stra­fen: „Dass aus­ge­rech­net eine Ver­an­stal­tung zur Umwelt­kri­mi­na­li­tät gesprengt wird, zeigt das äußerst limi­tier­te Den­ken die­ser Grup­pie­rung”. Sie soll­te sich selbst in „Gene­ra­ti­on Socken­schuss” umbe­nen­nen. Das Lahm­le­gen des Par­la­ments­be­triebs sei ein­deu­tig poli­tisch moti­vier­te Kri­mi­na­li­tät und müs­se als Staats­schutz­de­likt behan­delt wer­den. „Gemes­sen dar­an ist die Straf­an­dro­hung für die­sen Spe­zi­al­fall viel zu gering. Sie soll­te erhöht wer­den”, so Fiedler.

Der CDU-Innen­ex­per­te Alex­an­der Throm for­der­te die Bun­des­tags­prä­si­den­tin auf, „dass sie alle recht­li­chen Mög­lich­kei­ten aus­schöpft und auch ein Haus­ver­bot gegen die radi­ka­len Kli­ma­ak­ti­vis­ten verhängt”.

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