Ber­lin: Drit­tes Ent­las­tungs­pa­ket kos­tet 65 Mil­li­ar­den Euro

JET-Tankstelle - Diesel - Super E10 - Super - Super+ - Preistafel - März 2022 Foto: Preistafel der Jet-Tankstelle im März 2022, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In ihrem nächt­li­chen Ver­hand­lungs­ma­ra­thon im Koali­ti­ons­aus­schuss wur­de sich auf 65 Mil­li­ar­den Euro geeinigt.

„Es ist grö­ßer als die ers­ten bei­den zusam­men”, sag­te Bun­des­kanz­ler Olaf Scholz am Sonn­tag­mit­tag bei der Vor­stel­lung des Pakets in Ber­lin. Ziel sei es, „durch die­sen Win­ter zu kom­men”. Das Paket umfasst unter ande­rem Maß­nah­men auf dem Ener­gie­markt. So will sich die Bun­des­re­gie­rung auf EU-Ebe­ne dafür ein­set­zen, dass „Zufalls­ge­win­ne”, die bei vie­len Ener­gie­un­ter­neh­men der­zeit anfal­len, „abge­schöpft” wer­den. Mög­li­che Maß­nah­men sei­en zum Bei­spiel Erlös- bzw. Preis­ober­gren­zen für „beson­ders pro­fi­ta­ble Strom­erzeu­ger”. Um die Haus­hal­te bei den Strom­prei­sen zu „ent­las­ten”, will die Regie­rung eine „Strom­preis­brem­se” ein­füh­ren und den Anstieg der Netz­ent­gel­te dämpfen.

Auch beim CO2-Preis sind „Ent­las­tun­gen” geplant. Die die für den 01. Janu­ar 2023 anste­hen­de Erhö­hung des CO2-Prei­ses um fünf Euro pro Ton­ne im Brenn­stoff­emis­si­ons­han­del wird um ein Jahr auf den 01. Janu­ar 2024 ver­scho­ben. Auch die bis­her vor­ge­se­he­nen Fol­ge­schrit­te 2024 und 2025 ver­schie­ben sich ent­spre­chend um ein Jahr.

Des Wei­te­ren plant die Regie­rung Ein­mal­zah­lun­gen in Höhe von 300 Euro für Rent­ner und in Höhe von 200 Euro für Stu­den­ten. Die Zah­lung für die Rent­ner soll zum 01. Dezem­ber 2022 erfol­gen. Die Aus­zah­lung erfolgt über die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung. Die Aus­zah­lung für Stu­den­ten soll unter­des­sen „schnell und unbü­ro­kra­tisch vor Ort” erfol­gen, ein genau­er Zeit­plan muss noch mit den Län­dern geklärt werden.

Die Ampel­ko­ali­ti­on hat sich zudem dar­auf geei­nigt, dass der Kreis der Wohn­geld­be­rech­tig­ten auf zwei Mil­lio­nen Bür­ger erwei­tert wer­den soll. Für die Heiz­pe­ri­ode Sep­tem­ber bis Dezem­ber soll ein­ma­lig ein Heiz­kos­ten­zu­schuss an die Bezie­her von Wohn­geld gezahlt wer­den – danach soll er für die Wohn­geld­be­rech­tig­ten dau­er­haft in das Wohn­geld inte­griert wer­den. Er beträgt ein­ma­lig 415 Euro für einen Ein-Per­so­nen-Haus­halt (540 Euro für zwei Per­so­nen; für jede wei­te­re Per­son zusätz­li­che 100 Euro).

Das „Ent­las­tungs­pa­ket” ent­hält auch eine Nach­fol­ge­re­ge­lung für das 9‑Eu­ro-Ticket – vie­le Details sind dabei aber noch offen. So will die Bun­des­re­gie­rung den Län­dern für ein bun­des­wei­tes Nah­ver­kehrs­ti­cket jähr­lich 1,5 Mil­li­ar­den Euro zusätz­lich zur Ver­fü­gung stel­len, aber nur „wenn die Län­der min­des­tens den glei­chen Betrag zur Ver­fü­gung stel­len”. Die Ampel­par­tei­en ver­wei­sen in ihrem Beschluss­pa­pier auf Dis­kus­sio­nen, die der­zeit statt­fin­den – wobei ein neu­es Ticket wohl zwi­schen 49 bis 69 Euro pro Monat kos­ten dürf­te. Ziel sei ein „preis­lich attrak­ti­ves Ticket” in die­sem Rahmen.

Als wei­te­re Maß­nah­men nennt die Koali­ti­on in ihrem Beschluss­pa­pier unter ande­rem die Ein­füh­rung des soge­nann­ten „Bür­ger­gelds” zum 01. Janu­ar 2023, eine wei­te­re Anhe­bung der Höchst­gren­ze für eine Beschäf­ti­gung in soge­nann­ten Midi-Jobs auf monat­lich 2.000 Euro, Steu­er­maß­nah­men zum Abbau der Kal­ten Pro­gres­si­on sowie eine Kin­der­geld­erhö­hung zum 01. Janu­ar 2023.

Die Bun­des­re­gie­rung plant außer­dem eine Fort­set­zung der „Kon­zer­tier­ten Akti­on” mit den Sozi­al­part­nern sowie Hil­fen für ener­gie­in­ten­si­ve Unter­neh­men, die die Stei­ge­rung ihrer Ener­gie­kos­ten nicht wei­ter­ge­ben können.

Die Son­der­re­ge­lun­gen für das Kurz­ar­bei­ter­geld wer­den zudem über den 30. Sep­tem­ber 2022 hin­aus verlängert.

Auch die Absen­kung der Umsatz­steu­er für Spei­sen in der Gas­tro­no­mie auf 7 Pro­zent wird verlängert.

Die Ver­hand­lun­gen im Koali­ti­ons­aus­schuss hat­ten am Sams­tag­mit­tag mit Ver­zö­ge­run­gen begon­nen. Nach­dem bis zum Abend kei­ne Lösung prä­sen­tiert wer­den konn­te, gin­gen die Bera­tun­gen in der Nacht wei­ter – sie ende­ten erst am Sonn­tag­mor­gen. Hin­ter­grund der Beschlüs­se sind die wei­ter­hin hohen Preis­stei­ge­run­gen für Ener­gie sowie die immer höhe­ren Lebens­hal­tungs­kos­ten in Deutsch­land. Mit den ers­ten bei­den „Ent­las­tungs­pa­ke­ten” war unter ande­rem bereits die EEG-Umla­ge abge­schafft wor­den. Außer­dem ent­hielt das zwei­te Paket mitt­ler­wei­le been­de­te Maß­nah­men wie das 9‑Eu­ro-Ticket und den befris­te­ten Tan­kra­batt. Die im zwei­ten „Ent­las­tungs­pa­ket” beschlos­se­ne Ener­gie­pau­scha­le von 300 Euro für alle Beschäf­tig­ten soll im Sep­tem­ber aus­ge­zahlt werden.