Die FDP wirft den Innenministern sowie Bundesfamilienministerin für ihre Bereitschaft zur Vorratsdatenspeicherung bei Kindesmissbrauch eine falsche Schwerpunktsetzung beim Schutz von Kindern vor.
„Bislang ist es den zuständigen Bundesministern bekanntlich nicht gelungen, einen europarechts – und verfassungskonformen Entwurf für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung vorzulegen”, sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Samstagausgaben). „Statt also die immer wiederkehrenden Forderungen des Bundesinnenministers nachzubeten, welche die Bürgerrechte mit Füßen tritt und sowieso nicht gelingt, sollte Familienministerin Giffey ihre eigentlichen Aufgaben erfüllen und im Bereich der Jugendhilfe und der Jugendämter endlich dafür sorgen, dass Fälle wieder jetzt bekannt gewordene in Münster nicht immer und immer wieder unter dem Radar der Behörden durchrutschen.”
Thomae kritisierte, dass „wohlfeile Forderungen” erhoben würden, deren Diskussion von den wirklich entscheidenden Problemen ablenke. „Abscheuliche Taten wie die Missbrauchsfälle in Lügde, Bergisch Gladbach oder Münster verhindert die Vorratsdatenspeicherung ebenso wenig wie die Erhöhung der Mindeststrafe auf ein Jahr”, sagte Thomae. Dies gelinge vielmehr durch eine Stärkung der Prävention und Früherkennung, etwa durch eine Verbesserung der Ausstattung der Jugendämter mit Personal- und Sachmitteln, der Ausbildung und des Datenaustauschs mit den Strafverfolgungsbehörden. Giffey hatte sich in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner” am Donnerstagabend offen für Vorratsdatenspeicherung im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie gezeigt. Man sei an einem Punkt angekommen, wo man alles was nötig und möglich sei, prüfen und tun müsse, um diese Dinge aufzuklären, sagte die SPD-Politikerin. „Und wenn die Vorratsdatenspeicherung ein Punkt ist, der dazu gehört, dann müssen wir uns den ansehen, und dann müssen wir das auch machen.” Am Freitag hatte Giffey ein Stück zurückgerudert. „Bei der anlasslosen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung für alle gibt es große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und der Wirksamkeit. Mehrfach haben Gerichte entschieden, dass diese nicht im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Das gilt.” Stattdessen hatte sich Giffey dafür ausgesprochen, Täter, die Kindern skrupellos und brutal Gewalt antun würden, zielgerichteter zu verfolgen. „Dafür müssen die Strafermittlungsbehörden so gut personell ausgestattet sein, dass sie das auch leisten können”.