Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das neue Infektionsschutzgesetz inklusive der Bundesnotbremse unterzeichnet.
Das teilte das Bundespräsidialamt am Donnerstag mit. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft. Unklar ist noch, wie angekündigte Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht ausgehen werden. Vor allem die bundesweiten Ausgangssperren sind Gegenstand der Kritik.
Erst am Mittag hatte der Bundesrat grüne Licht für das Gesetz gegeben, indem er auf einen Einspruch verzichtete. Der Bundestag hatte am Mittwoch final darüber abgestimmt. Die Novelle sieht für Gebiete, in denen an drei aufeinander folgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, eine bundesweit verbindliche Notbremse vor. Unter anderem treten dann Ausgangsbeschränkungen von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr in Kraft. Ausnahmen gibt es für abendliche Spaziergänger oder Jogger zwischen 22:00 Uhr und Mitternacht. Voraussetzung ist, dass sie allein unterwegs sind.
Der Inzidenzwert für das Verbot von Präsenzunterricht wurde auf 165 festgelegt. Strengere Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Geschäften und Freizeiteinrichtungen gehören ebenfalls zu den Maßnahmen, die durch das Gesetz geregelt werden.