Ber­lin: Frank-Wal­ter Stein­mei­er unter­zeich­net Bundesnotbremse

Thalia - Buchhandel - City Center - Mailänder Passage - Köln-Chorweiler Foto: Thalia-Buchhandel im City Center auf der Mailänder Passage (Köln-Chorweiler)

Bun­des­prä­si­dent Frank-Wal­ter Stein­mei­er hat das neue Infek­ti­ons­schutz­ge­setz inklu­si­ve der Bun­des­not­brem­se unterzeichnet.

Das teil­te das Bun­des­prä­si­di­al­amt am Don­ners­tag mit. Nach der Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­ge­setz­blatt tritt das Gesetz in Kraft. Unklar ist noch, wie ange­kün­dig­te Kla­gen vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt aus­ge­hen wer­den. Vor allem die bun­des­wei­ten Aus­gangs­sper­ren sind Gegen­stand der Kritik.

Erst am Mit­tag hat­te der Bun­des­rat grü­ne Licht für das Gesetz gege­ben, indem er auf einen Ein­spruch ver­zich­te­te. Der Bun­des­tag hat­te am Mitt­woch final dar­über abge­stimmt. Die Novel­le sieht für Gebie­te, in denen an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen eine Sie­ben-Tage-Inzi­denz von 100 über­schrit­ten wird, eine bun­des­weit ver­bind­li­che Not­brem­se vor. Unter ande­rem tre­ten dann Aus­gangs­be­schrän­kun­gen von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr in Kraft. Aus­nah­men gibt es für abend­li­che Spa­zier­gän­ger oder Jog­ger zwi­schen 22:00 Uhr und Mit­ter­nacht. Vor­aus­set­zung ist, dass sie allein unter­wegs sind.

Der Inzi­denz­wert für das Ver­bot von Prä­senz­un­ter­richt wur­de auf 165 fest­ge­legt. Stren­ge­re Kon­takt­be­schrän­kun­gen sowie die Schlie­ßung von Geschäf­ten und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen gehö­ren eben­falls zu den Maß­nah­men, die durch das Gesetz gere­gelt werden.

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