Ber­lin: Lohn­fort­zah­lung für Eltern soll nicht ver­län­gert werden

Vater - Mutter - Kind - Menschen - Personen - Kinderwagen - Öffentlichkeit Foto: Vater, Mutter und Kind in der Öffentlichkeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung plant kei­ne Ver­bes­se­run­gen für Eltern, die wegen des ein­ge­schränk­ten Betriebs in Kitas und Schu­len nicht arbei­ten gehen kön­nen und auf Lohn­er­satz­leis­tun­gen ange­wie­sen sind.

„Ange­sichts der ver­stärkt öff­nen­den Schu­len und Kin­der­gär­ten wird es nach heu­ti­gem Stand kei­ne Ver­län­ge­rung der Rege­lung geben”, sag­te eine Spre­che­rin des Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums der „Neu­en Osna­brü­cker Zei­tung” (NOZ). Nach der spe­zi­ell auf Eltern zie­len­den Rege­lung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes zur Lohn­fort­zah­lung in der Coro­na­kri­se besteht – bis zu einer Gren­ze von 2.016 Euro im Monat – für sechs Wochen Anspruch auf 67 Pro­zent des ent­gan­ge­nen Nettoeinkommens.

Die Rege­lung gilt seit dem 30. März 2020. Das heißt, dass jetzt nach und nach die ers­ten Müt­ter und Väter wie­der aus der Lohn­fort­zah­lung her­aus­fal­len, weil ihre Anspruchs­zeit von sechs Wochen abge­lau­fen ist. Aller­dings hat nach Anga­ben des Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums jedes Eltern­teil einen eige­nen Anspruch, „sodass ins­ge­samt 12 Wochen häus­li­che Betreu­ung mög­lich sind”.

Die Links­frak­ti­on im Bun­des­tag kri­ti­siert die Hal­tung der Bun­des­re­gie­rung scharf. „Kin­der, Frau­en und ins­be­son­de­re Allein­er­zie­hen­de wer­den zu Ver­lie­rern der Coro­na­kri­se. Es ist ein Skan­dal, wie die Bun­des­re­gie­rung mit Eltern umgeht, die auf Kin­der­be­treu­ung ver­zich­ten müs­sen”, sag­te Links­frak­ti­ons­chef Diet­mar Bartsch der NOZ. Er appel­lier­te an die Bun­des­kanz­le­rin und den Arbeits­mi­nis­ter, die Sechs-Wochen-Frist „unbü­ro­kra­tisch zu ver­län­gern, bis es einen Regel­be­trieb an Grund­schu­len und Kitas gibt”. Eigent­lich, so füg­te der Poli­ti­ker hin­zu, „brau­chen wir ein aus­kömm­li­ches Coro­na-Eltern­geld für alle, die ihre Kin­der zu Hau­se betreu­en müssen”.

Auch DGB-Vor­stand Anja Piel drängt auf eine Nach­bes­se­rung. Vie­le Fami­li­en sei­en ange­sichts des Not­be­triebs in den Kitas und des ein­ge­schränk­ten Schul­be­triebs „wei­ter von Exis­tenz­sor­gen und Betreu­ungs­eng­päs­sen gebeu­telt”, sag­te Piel der NOZ. Des­halb müs­se die Bun­des­re­gie­rung die Ver­dienst­aus­fall­ent­schä­di­gung für Eltern jetzt ver­län­gern und auf min­des­tens 80 Pro­zent erhö­hen, „und zwar so lan­ge, wie Kitas und Schu­len nicht im Nor­mal­be­trieb sind”. Auch für pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge müs­se eine ähn­li­che Lösung gefun­den wer­den, so Piel.

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