Ber­lin: Regie­rung will schär­fer gegen gefälsch­te Impf­päs­se vorgehen

Impfpass - Impfausweis - Impfungen - COVID-19 - Coronavirus - Comirnaty - Februar 2021 - Bonn Foto: Impfausweis mit aktueller Impfung gegen das Coronavirus (Bonn), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die deut­sche Bun­des­re­gie­rung will immer noch schär­fer gegen soge­nann­te gefälsch­te Impf­päs­se vorgehen.

Das geht aus einer For­mu­lie­rungs­hil­fe des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums für einen Ände­rungs­an­trag zum Infek­ti­ons­schutz­ge­setz her­vor, über wel­che die Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Mitt­wochs­aus­ga­ben) berich­ten. Dar­in ist vor­ge­se­hen, dass man sich straf­bar macht, wenn man unwah­re Anga­ben in Impf­päs­sen, Gene­se­nen- oder Test­do­ku­men­te ein­trägt oder Doku­men­te mit fal­schen Anga­ben nutzt. Die Nut­zung sol­cher Doku­men­te soll mit einer Frei­heits­stra­fe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geld­stra­fe geahn­det wer­den. Wer Doku­men­te mit fal­schen Anga­ben aus­stellt, dem soll eine Geld­stra­fe oder eine Frei­heits­stra­fe bis zu zwei Jah­ren dro­hen. Damit soll ver­hin­dert wer­den, dass Ärz­te aus „Gefäl­lig­keit” fal­sche Anga­ben in Impf­päs­se ein­tra­gen oder ent­spre­chen­de Doku­men­te ausstellen.

Prin­zi­pi­ell sol­len neben Ärz­ten auch Apo­the­ker nach­träg­lich Impf­zer­ti­fi­ka­te aus­stel­len dür­fen. Aller­dings müs­sen sie dafür die Vor­la­ge eines Per­so­nal­aus­wei­ses und des Impf­pas­ses ver­lan­gen. Auch darf eine nach­träg­li­che Aus­stel­lung im Regel­fall nur in räum­li­cher Nähe zum Impf-Ort erfol­gen und prü­fen. Gibt es Zwei­fel an der Echt­heit eines Impf­pas­ses oder an den Anga­ben dar­in, darf kein Zer­ti­fi­kat aus­ge­stellt wer­den. „Ent­steht der Ver­dacht, dass eine unrich­ti­ge oder gefälsch­te Impf­do­ku­men­ta­ti­on vor­ge­legt wird, ist die Aus­stel­lung zwin­gend zu unter­las­sen”, heißt es in der For­mu­lie­rungs­hil­fe. „Auch wer fal­sche Anga­ben in einen Impf­pass ein­trägt, macht sich straf­bar”, sag­te Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn den Fun­ke-Zei­tun­gen. „Und wer so einen Pass nutzt, genau­so. Das wer­den wir klar­stel­len. Fäl­schun­gen sind kein Kava­liers­de­likt”. Aber auch Falsch­an­ga­ben aus Gefäl­lig­keit soll­ten geahn­det wer­den. „Das sorgt für mehr Gerech­tig­keit. Und das sorgt auch dafür, dass wir uns bes­ser schüt­zen. Nur wer wirk­lich geimpft, gene­sen oder nega­tiv getes­tet ist, kann ande­re kaum noch infizieren”.