Ber­lin: Scha­dens­er­satz­kla­gen gegen Chi­na der­zeit in Prüfung

China - Flagge - Fahne - Gebäude Foto: Sicht auf die chinesische Flagge, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ein Gut­ach­ten des Wis­sen­schaft­li­chen Diens­tes des Bun­des­ta­ges zeigt, dass auch in Deutsch­land die Opti­on von juris­ti­schen Schrit­ten gegen die Volks­re­pu­blik Chi­na in der Coro­na­kri­se geprüft wird.

In dem 20-sei­ti­gen Schrei­ben mit dem Titel „Die Coro­na-Pan­de­mie im Lich­te des Völ­ker­rechts”, über wel­ches das Por­tal „Busi­ness Insi­der” berich­tet, wür­den zwei mög­li­che Rechts­we­ge begut­ach­tet: Zum einen mög­li­che Scha­dens­er­satz­kla­gen gegen Chi­na, zum ande­ren mög­li­che Ver­let­zun­gen des Völ­ker­rechts durch Chi­na wäh­rend der Pan­de­mie. Die Erfolgs­aus­sich­ten einer Scha­dens­er­satz­kla­ge gegen Chi­na beur­tei­len die Autoren dabei äußerst zurück­hal­tend: „Offen wären nicht nur die pro­zes­sua­len Moda­li­tä­ten einer mög­li­chen Kla­ge, unge­klärt wäre in Tei­len auch der Sach­ver­halt selbst. Über­dies stel­len sich Beweis- und Kau­sa­li­täts­fra­gen sowie das Pro­blem der Scha­dens­be­zif­fe­rung”, heißt es in dem Schrei­ben weiter.

Zu all die­sen Fra­gen kön­ne der Wis­sen­schaft­li­che Dienst „seriö­ser­wei­se kaum einen sinn­vol­len Bei­trag leis­ten”. So müss­te ein even­tu­el­les Ver­fah­ren laut Ein­schät­zung des Wis­sen­schaft­li­chen Diens­tes vor einer inter­na­tio­na­len Instanz statt­fin­den. Wie auch die USA erkennt Chi­na jedoch die Rechts­spre­chung des Inter­na­tio­na­len Gerichts­hofs (IGH) nicht an. „Eine ad hoc-Unter­wer­fung Pekings für ein IGH-Ver­fah­ren zwecks Klä­rung von Ver­ant­wort­lich­kei­ten in der Covid-19-Pan­de­mie ist nur schwer vor­stell­bar”, heißt es im Gut­ach­ten wei­ter. Die Ver­gan­gen­heit habe viel­mehr gezeigt, „dass Chi­na nicht ein­mal bereit ist, Ent­schei­dun­gen inter­na­tio­na­ler Streit­schlich­tungs­or­ga­ne zu akzep­tie­ren.” Recht­lich viel­ver­spre­chend erscheint den Autoren des Berichts dage­gen die Befas­sung mit den völ­ker­recht­li­chen Pflich­ten von Staa­ten wäh­rend Pan­de­mien: „Schon ‘viro­lo­gi­sche Des­in­for­ma­ti­on‘ durch einen Staat kann unter Umstän­den eine Men­schen­rechts­ver­let­zung begrün­den”, heißt es in dem Schrei­ben des Wis­sen­schaft­li­chen Diens­tes des Bun­des­ta­ges, über wel­ches das Por­tal „Busi­ness Insi­der” berich­tet. Wei­ter­hin bestün­de jedoch auch im Völ­ker­recht das Pro­blem der kaum fest­stell­ba­ren Beweis­last gegen Chi­na. „In der Pan­de­mie besteht das Pro­blem nun dar­in, dass sich ein­di­men­sio­na­le (qua­si ‘unge­stör­te‘) Kau­sal­ket­ten zwi­schen einer Pflicht­ver­let­zung und dem ein­ge­tre­te­nen Scha­dens­er­eig­nis prak­tisch kaum iden­ti­fi­zie­ren und bewei­sen las­sen”, heißt es im Gut­ach­ten abschließend.

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