Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zeigt, dass auch in Deutschland die Option von juristischen Schritten gegen die Volksrepublik China in der Coronakrise geprüft wird.
In dem 20-seitigen Schreiben mit dem Titel „Die Corona-Pandemie im Lichte des Völkerrechts”, über welches das Portal „Business Insider” berichtet, würden zwei mögliche Rechtswege begutachtet: Zum einen mögliche Schadensersatzklagen gegen China, zum anderen mögliche Verletzungen des Völkerrechts durch China während der Pandemie. Die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage gegen China beurteilen die Autoren dabei äußerst zurückhaltend: „Offen wären nicht nur die prozessualen Modalitäten einer möglichen Klage, ungeklärt wäre in Teilen auch der Sachverhalt selbst. Überdies stellen sich Beweis- und Kausalitätsfragen sowie das Problem der Schadensbezifferung”, heißt es in dem Schreiben weiter.
Zu all diesen Fragen könne der Wissenschaftliche Dienst „seriöserweise kaum einen sinnvollen Beitrag leisten”. So müsste ein eventuelles Verfahren laut Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes vor einer internationalen Instanz stattfinden. Wie auch die USA erkennt China jedoch die Rechtssprechung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) nicht an. „Eine ad hoc-Unterwerfung Pekings für ein IGH-Verfahren zwecks Klärung von Verantwortlichkeiten in der Covid-19-Pandemie ist nur schwer vorstellbar”, heißt es im Gutachten weiter. Die Vergangenheit habe vielmehr gezeigt, „dass China nicht einmal bereit ist, Entscheidungen internationaler Streitschlichtungsorgane zu akzeptieren.” Rechtlich vielversprechend erscheint den Autoren des Berichts dagegen die Befassung mit den völkerrechtlichen Pflichten von Staaten während Pandemien: „Schon ‘virologische Desinformation‘ durch einen Staat kann unter Umständen eine Menschenrechtsverletzung begründen”, heißt es in dem Schreiben des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, über welches das Portal „Business Insider” berichtet. Weiterhin bestünde jedoch auch im Völkerrecht das Problem der kaum feststellbaren Beweislast gegen China. „In der Pandemie besteht das Problem nun darin, dass sich eindimensionale (quasi ‘ungestörte‘) Kausalketten zwischen einer Pflichtverletzung und dem eingetretenen Schadensereignis praktisch kaum identifizieren und beweisen lassen”, heißt es im Gutachten abschließend.