BMI: Anzahl der Abschie­bun­gen im letz­ten Jahr halbiert

Flüchtlinge - Migranten - Personen - Autobahn - Straße - Leitplanke - Balkanroute - Tüten - Taschen - Gepäck - Kinder Foto: Flüchtlinge auf der Balkanroute, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Im Jahr 2020 sind die Abschie­bun­gen aus Deutsch­land um mehr als die Hälf­te zurückgegangen.

10.800 aus­rei­se­pflich­ti­ge Aus­län­der konn­ten 2020 abge­scho­ben wer­den, wie aus einer Ant­wort des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums auf Anfra­ge des AfD-Innen­po­li­ti­kers Mar­tin Hess her­vor­geht, über die die „Welt” (Frei­tag­aus­ga­be) berich­tet. 2019 gab es 22.097 Rück­füh­run­gen. Laut der Ant­wort des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums wur­den im ver­gan­ge­nen Jahr 16.921 der schon bei der Bun­des­po­li­zei ange­mel­de­ten Abschie­bungs­ver­su­che „vor dem Voll­zug abge­bro­chen”. In den ins­ge­samt 10.800 Abschie­bun­gen sind 2.953 Dub­lin-Über­stel­lun­gen inner­halb des Schen­gen-Rau­mes ent­hal­ten, wich­tigs­tes Ziel­land war Frank­reich (712). Nach Grie­chen­land gab es 2020 ledig­lich vier Über­stel­lun­gen, wie das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um der „Welt” mitteilte.

Künf­tig wer­den Abschie­bun­gen nach Grie­chen­land noch schwie­ri­ger: Das nord­rhein-west­fä­li­sche Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Müns­ter hat­te am Diens­tag geur­teilt, dass in Grie­chen­land bereits aner­kann­te Flücht­lin­ge der­zeit nicht dort­hin abge­scho­ben wer­den kön­nen, weil ihnen dort „die ernst­haf­te Gefahr einer unmensch­li­chen und ernied­ri­gen­den Behand­lung” dro­he. Gegen das Urteil kann Beschwer­de vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ein­ge­legt wer­den. Die­sen Schritt prüft das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um nach eige­nen Anga­ben. Man wer­de wei­ter am Ziel fest­hal­ten, „Über­stel­lun­gen nach Grie­chen­land zu ermög­li­chen und die­se Sekun­där­mi­gra­ti­on wirk­sam ein­zu­däm­men. Hier­für ist eine Ver­bes­se­rung der Lebens­be­din­gun­gen der Migran­ten in Grie­chen­land erfor­der­lich.” Das Minis­te­ri­um bemü­he „sich auf ver­schie­de­nen Ebe­nen um die Ver­bes­se­rung der Unterbringungssituation”.

Neben den „vie­len Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen, die Deutsch­land Grie­chen­land bereits jetzt zur Ver­fü­gung stellt”, ste­he das Minis­te­ri­um „mit Grie­chen­land und der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on zu die­ser Pro­ble­ma­tik in engem Aus­tausch”. Alex­an­der Throm, der Uni­ons-Obmann im Innen­aus­schuss, sag­te der Zei­tung: „Durch die Ent­schei­dung des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts wird das gesam­te Dub­lin-Sys­tem ad absur­dum geführt. Das Urteil bedeu­tet im Klar­text: Jeder, der es aus Grie­chen­land nach Deutsch­land schafft, bekommt ein deut­sches Asyl­ver­fah­ren und ver­bleibt in deut­scher Zustän­dig­keit”. Mit die­ser Maß­ga­be wür­den auch „alle Bemü­hun­gen um ein neu­es EU-Asyl­sys­tem tor­pe­diert”, so der CDU-Poli­ti­ker. „Das Urteil kommt einer Auf­for­de­rung an Grie­chen­land und ande­re euro­päi­sche Län­der gleich, die Men­schen schlecht zu behan­deln, damit sie uner­laubt wei­ter­zie­hen und nicht mehr zurück­ge­bracht wer­den können”.