Bund: Elf Mil­li­ar­den Euro Sofort-Steuererleichterungen

Frau - Schreibtisch - Desktop - PC - Windows Foto: Frau am Schreibtisch an einem Desktop-PC, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bund und Län­der haben eine Steu­er­erleich­te­rung für Deutsch­land in Höhe von elf Mil­li­ar­den Euro beschlossen.

Das geht aus einen inter­nen Papier des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums her­vor, über das das „Han­dels­blatt” (Don­ners­tag­aus­ga­be) berich­tet. Bund und Län­der hat­ten am Diens­tag­abend „zur wei­te­ren Sti­mu­lie­rung der Wirt­schaft und zur För­de­rung der Digi­ta­li­sie­rung” eine Sofort-Abschrei­bung bestimm­ter digi­ta­ler Wirt­schafts­gü­ter rück­wir­kend zum 01. Janu­ar 2021 beschlos­sen, ins­be­son­de­re für die Kos­ten von Com­pu­ter­hard­ware wie Dru­cker, Scan­ner und Bild­schir­men und Software.

Von der Maß­nah­men soll­ten alle pro­fi­tie­ren, die im Home­of­fice arbei­ten. Die Umset­zung soll unter­ge­setz­lich gere­gelt und damit schnell ver­füg­bar gemacht wer­den, hieß es in der Beschluss­vor­la­ge. Für die­se zen­tra­le Grup­pe „digi­ta­len Wirt­schafts­gü­ter” wer­de künf­tig eine betriebs­ge­wöhn­li­che Nut­zungs­dau­er von einem Jahr ange­nom­men. „Damit unter­lie­gen die­se Wirt­schafts­gü­ter nicht mehr der Abschrei­bung. Die Kos­ten kön­nen viel­mehr im Jahr der Anschaf­fung oder Her­stel­lung steu­er­lich voll­stän­dig berück­sich­tigt wer­den”, heißt es in dem Papier des Bundesfinanzministeriums.

Zwi­schen 2022 und 2026 rech­net das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um dadurch mit Ent­las­tun­gen in Höhe von ins­ge­samt 11,7 Mil­li­ar­den Euro. Wäh­rend im Jahr 2022 es nur zu Steu­er­aus­fäl­len in Höhe von 390 Mil­lio­nen Euro kommt, sind es allein 2023 rund 4,6 Mil­li­ar­den und 2024 rund 3,9 Mil­li­ar­den Euro.

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