Bun­des­rat: Regie­rungs­in­sti­tu­ti­on blo­ckiert das neue Bürgergeld

Bundesrat - Deutscher Bundesrat - Gebäude - Zaun - Mauer - Berlin Foto: Das Gebäude des Bundesrates in Berlin, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­rat hat die Ein­füh­rung des soge­nann­ten Bür­ger­gel­des vor­erst blockiert.

In einer Son­der­sit­zung der Län­der­kam­mer ver­fehl­te das zustim­mungs­be­dürf­ti­ge Gesetz am Mon­tag die not­wen­di­ge Mehr­heit von 35 Stim­men. Damit kommt es zu einem Ver­mitt­lungs­ver­fah­ren zwi­schen Bun­des­rat und Bun­des­tag. Die Uni­on hat­te bereits im Vor­feld ange­kün­digt, dem Gesetz­ent­wurf der Ampel­ko­ali­ti­on nicht zustim­men zu wol­len. Im Gegen­satz zum Bun­des­tag ist die Ampel in der Län­der­kam­mer bei Zustim­mungs­ge­set­zen auf die Unter­stüt­zung von CDU und CSU ange­wie­sen. Die Posi­tio­nen zwi­schen Bun­des­re­gie­rung und Uni­ons­par­tei­en lie­gen noch weit aus­ein­an­der – Letz­te­re for­dern deut­li­che Änderungen.

Die Ampel­ko­ali­ti­on hat­te sich bereits im Koali­ti­ons­ver­trag dar­auf geei­nigt, anstel­le der bis­he­ri­gen Grund­si­che­rung (Hartz IV) ein Bür­ger­geld ein­zu­füh­ren. Das Vor­ha­ben gilt als zen­tra­le Sozi­al­re­form der Bun­des­re­gie­rung. Es soll für weni­ger Büro­kra­tie sor­gen und ab dem 01. Janu­ar 2023 gel­ten, auch wenn es gera­de bei die­sem Datum noch vie­le Zweif­ler gibt. Soll­te das Ver­mitt­lungs­ver­fah­ren nicht zügig zu einem Kom­pro­miss füh­ren, dürf­te der Ter­min nicht mehr zu hal­ten sein. Das Gesetz sieht unter ande­rem vor, die Regel­sät­ze um rund 50 Euro im Ver­gleich zu heu­te auf 502 Euro anzu­he­ben. In den ers­ten zwei Jah­re des Bür­ger­geld­be­zugs soll nach dem Wil­len der Ampel­ko­ali­ti­on eine soge­nann­te „Karenz­zeit” gel­ten. Das Ver­mö­gen der Bezie­her wird dabei nicht berück­sich­tigt, „sofern es nicht erheb­lich ist”. Nach Ablauf der „Karenz­zeit” soll eine ent­bü­ro­kra­ti­sier­te Ver­mö­gens­prü­fung durch­ge­führt wer­den. Ins­ge­samt sol­len beim Bür­ger­geld sel­te­ner Sank­tio­nen aus­ge­spro­chen wer­den. Es sol­len zudem höhe­re Frei­be­trä­ge gelten.

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