Der Begriff Rasse soll nach dem Willen der Bundesregierung aus dem Grundgesetz gestrichen werden.
Das berichtet der „Spiegel” in seiner neuen Ausgabe. Stattdessen soll in Artikel 3 der Verfassung ein Verbot von Diskriminierung aus „rassistischen Gründen” stehen. Auf diese Formulierung haben sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Innenminister Horst Seehofer geeinigt. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf will das Kabinett am Mittwoch beschließen. Die neue Formulierung sei von allen diskutierten die beste, sagte Seehofer. Die Einigung zeige, dass die Regierung im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus handlungsfähig sei.
Die Koalition hatte im Herbst beschlossen, den Begriff „Rasse” im Grundgesetz zu ersetzen, weil er heute als unangemessen gelte. Mit der jetzt gefundenen Einigung hat sich Lambrecht durchgesetzt. Sie hatte die Formulierung im Februar vorgeschlagen und war damit bei der Union zunächst auf Ablehnung gestoßen. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Ob diese zustande kommen wird, ist offen.
Innen- und Rechtspolitiker von CDU und CSU hatten sich darauf verständigt, den Artikel 3 so zu ergänzen, dass niemand wegen seiner „vermeintlichen” Rasse diskriminiert werden dürfe. Auch die Grünen hatten die von Lambrecht vorgeschlagene Neufassung kritisiert. Die Formulierung könne so interpretiert werden, als sei künftig nur eine absichtliche Diskriminierung verboten, sagte die Rechtspolitikerin Katja Keul. Es bestehe die Gefahr, dass der Schutzbereich der Verfassung kleiner werde.