Bun­des­tag: 12 Euro Min­dest­lohn ab Okto­ber beschlossen

Euroscheine - Dollarscheine - Währung - Geld Foto: Euro- und Dollarscheine, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­tag hat die Erhö­hung des Min­dest­lohns beschlossen.

Die Ampel-Koali­ti­on stimm­te mit den Lin­ken dafür, Uni­on und AfD ent­hiel­ten sich. Das „Min­dest­lohn­er­hö­hungs­ge­setz” sieht vor, den für alle Arbeit­neh­mer gel­ten­den Min­dest­lohn zum 1. Okto­ber 2022 ein­ma­lig auf einen Brut­to­stun­den­lohn von zwölf Euro zu erhö­hen. Der gesetz­li­che Min­dest­lohn beträgt seit dem 1. Janu­ar 2022 9,82 Euro pro Stun­de, zum 1. Juli steigt er bereits plan­mä­ßig und unab­hän­gig vom Bun­des­tags­be­schluss auf 10,45 Euro. Zudem beschlos­sen die Abge­ord­ne­ten, dass sich die Gering­fü­gig­keits­gren­ze an einer Wochen­ar­beits­zeit von zehn Stun­den zu Min­dest­lohn­be­din­gun­gen ori­en­tie­ren soll. Mit der Anhe­bung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns soll sie auf 520 Euro monat­lich erhöht und dyna­misch aus­ge­stal­tet werden.

Außer­dem will die Bun­des­re­gie­rung Maß­nah­men tref­fen, die die Auf­nah­me einer sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Beschäf­ti­gung för­dern und ver­hin­dern hel­fen, „dass Mini­jobs als Ersatz für regu­lä­re Arbeits­ver­hält­nis­se miss­braucht wer­den”. Dazu wer­de die Mög­lich­keit eines zuläs­si­gen unvor­her­seh­ba­ren Über­schrei­tens der Ent­gelt­gren­ze für eine gering­fü­gig ent­lohn­te Beschäf­ti­gung gesetz­lich gere­gelt. Die Höchst­gren­ze für eine Beschäf­ti­gung im Über­gangs­be­reich soll von monat­lich 1.300 Euro auf 1.600 Euro ange­ho­ben werden.

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