Poli­tik: Bun­des­tag beschließt Grundsteuerreform

Wohnungen zu vermieten - Schild - Wohnhaus - Fenster - Baum - Himmel - Mietwohnungen Foto: Ein Wohnhaus mit freien Mietwohnungen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­tag hat den von der Bun­des­re­gie­rung und den Koali­ti­ons­frak­tio­nen ein­ge­brach­ten Gesetz­ent­wurf zur Reform der Grund­steu­er verabschiedet.

In nament­li­cher Abstim­mung stimm­ten am Frei­tag 495 Abge­ord­ne­te für die Grund­steu­er­re­form, 139 Par­la­men­ta­ri­er stimm­ten dage­gen. Dabei gab es zehn Enthaltungen.

Damit erhielt das von der Bun­des­re­gie­rung ein­ge­brach­te Geset­zes­pa­ket die nöti­ge Zwei­drit­tel­mehr­heit. Zudem stimm­te der Bun­des­tag für eine Ände­rung des Grund­ge­set­zes, um den Bun­des­län­dern eige­ne Rege­lun­gen zur Grund­steu­er zu ermög­li­chen. Den Wert einer Immo­bi­lie hat­ten die Finanz­äm­ter bis­her auf der Grund­la­ge ver­al­te­ter Zah­len berech­net. Bis­lang geht die Berech­nung der Grund­steu­er auf Ein­heits­wer­te zurück, die in West­deutsch­land aus dem Jahr 1964 und in Ost­deutsch­land aus dem Jahr 1935 stam­men. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat­te mit sei­nem Urteil vom 10. April 2018 die­se Bewer­tungs­grund­la­ge für unver­ein­bar mit dem Grund­ge­setz erklärt und des­we­gen eine Neu­re­ge­lung bis zum Ende die­ses Jah­res verlangt.

Die Grund­steu­er wird von allen Haus­ei­gen­tü­mern gezahlt, die sie aber auf die Mie­ter über die Neben­kos­ten umle­gen kön­nen. Im Jahr 2025 soll die neu berech­ne­te Grund­steu­er erst­mals fäl­lig wer­den. Die künf­ti­ge Höhe der Grund­steu­er für Haus­be­sit­zer und Mie­ter wird durch die Reform jedoch nicht ent­schie­den, da die Kom­mu­nen indi­vi­du­el­le Hebe­sät­ze fest­le­gen können.

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