Poli­tik: Bun­des­tag beschließt Ver­län­ge­rung von Stasi-Überprüfungen

Zellentrakt - Stasi-Gefängnis - Hohenschönhausen Foto: Zellentrakt im Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­tag hat den Ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung für ein neun­tes Gesetz zur Ände­rung des Sta­si-Unter­la­gen-Geset­zes beschlossen.

Mit dem Gesetz­ent­wurf soll die Mög­lich­keit zur Über­prü­fung von bestimm­ten Per­so­nen­grup­pen unter ande­rem des öffent­li­chen Diens­tes und von Man­dats­trä­gern auf eine haupt­amt­li­che oder inof­fi­zi­el­le Tätig­keit für den Staats­si­cher­heits­dienst, die nach der aktu­el­len gesetz­li­chen Rege­lung am 31. Dezem­ber 2019 enden wird, bis zum 31. Dezem­ber 2030 ver­län­gert werden.

Zudem beschloss der Bun­des­tag mit den Stim­men der Bun­des­tags­frak­tio­nen von Uni­on, SPD und FDP, dass die Sta­si-Unter­la­gen bis Mit­te 2021 in das Bun­des­ar­chiv über­führt werden.

Die AfD-Bun­des­tags­frak­ti­on stimm­te dage­gen. Die Bun­des­tags­frak­tio­nen von Links­par­tei und Grü­nen ent­hiel­ten sich.

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