Bun­des­tag: Ener­gie­pau­scha­le für Rent­ner beschlossen

Rentner - Mann - Rollstuhl - Öffentlichkeit Foto: Rentner in einem Rollstuhl in der Öffentlichkeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­tag hat die ein­ma­li­ge Ener­gie­pau­scha­le für Rent­ner auf den Weg gebracht.

Der Gesetz­ent­wurf wur­de am Don­ners­tag mit den Stim­men der gro­ßen Mehr­heit der Abge­ord­ne­ten beschlos­sen. Rent­ner sowie Ver­sor­gungs­emp­fän­ger des Bun­des sol­len dem­nach Anfang Dezem­ber eine Zah­lung von 300 Euro erhal­ten. Die Pau­scha­le soll bekom­men, wer zum Stich­tag 01. Dezem­ber 2022 Anspruch auf eine Alters‑, Erwerbs­min­de­rungs- oder Hin­ter­blie­be­nen­ren­te der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung oder auf Ver­sor­gungs­be­zü­ge nach dem Beam­ten­ver­sor­gungs­ge­setz oder dem ers­ten und zwei­ten Teil des Sol­da­ten­ver­sor­gungs­ge­set­zes hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohn­sitz im Inland.

Ins­ge­samt belau­fen sich die Aus­ga­ben des Bun­des auf rund 6,4 Mil­li­ar­den Euro. Zugleich ent­hält das Gesetz eine Erwei­te­rung der soge­nann­ten Midi­jobs. Die Ober­gren­ze des Über­gangs­be­reichs für die­se wird von 1.600 auf 2.000 Euro ange­ho­ben. Durch die Anhe­bung der Midi­job-Gren­ze sol­len sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig Beschäf­tig­te mit gerin­gem Arbeits­ent­gelt in einer Grö­ßen­ord­nung von rund 1,3 Mil­li­ar­den Euro ent­las­tet wer­den. Für die Sozi­al­ver­si­che­rung ins­ge­samt erge­ben sich dadurch ab 2023 jähr­li­che Mindereinnahmen.

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