Bun­des­tag: Epi­de­mi­sche Not­la­ge über März hin­aus beschlossen

Polizeiauto - Polizeifahrzeug - Polizei - Bundespolizei - Domplatte - Kölner Dom - Köln Hauptbahnhof - Köln-Innenstadt Foto: Polizeifahrzeug auf der Domplatte (Köln-Innenstadt), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­tag hat eine Ver­län­ge­rung der epi­de­mi­schen Not­la­ge in Deutsch­land beschlossen.

368 Abge­ord­ne­te stimm­ten am Mitt­woch in nament­li­cher Abstim­mung für einen ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wurf der Gro­Ko. 293 Par­la­men­ta­ri­er stimm­ten dage­gen, drei ent­hiel­ten sich. Der Gesetz­ent­wurf sieht vor, dass die mit der Fest­stel­lung einer „epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Trag­wei­te” ein­ge­führ­ten Rege­lun­gen län­ger gel­ten. Die­se wären Ende des Monats ausgelaufen.

Die „epi­de­mi­sche Not­la­ge” ist die Vor­aus­set­zung dafür, dass der Bund im Schnell­ver­fah­ren Ver­ord­nun­gen in Bezug auf die Pan­de­mie­be­kämp­fung erlas­sen kann. Sie ist zudem die Rechts­grund­la­ge für die gegen­wär­ti­gen Coro­na-Schutz­maß­nah­men. Künf­tig soll die epi­de­mi­sche Lage alle drei Mona­te vom Bun­des­tag über­prüft wer­den. Der Gesetz­ent­wurf ent­hält auch eini­ge Ände­run­gen: Unter ande­rem wer­den Impf­zie­le festgelegt.

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